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AGA-Report: Jordanien

AGA-Report Nr. 166, 7/2008:

Der Ausschuss passt die bisherige Beschlusslage an die aktuelle Entwicklung des Landes an. Deckungen für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten können nunmehr grundsätzlich ohne Einschränkungen übernommen werden. Bei darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten werden Deckungen von Fall zu Fall übernommen. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Bei Exportgeschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten sind bei nicht ausreichender Bonität des Bestellers Banksicherheiten zu stellen.

Jordanien konnte in einem schwierigen Umfeld über viele Jahre hinweg seine politische Stabilität bewahren. Zudem befindet sich die Wirtschaft mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts von rund 6 % seit Jahren auf einem robusten Wachstumspfad.

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AGA-Report Nr. 58, 11/1995:

Im Hinblick auf in letzter Zeit zufriedenstellende Zahlungserfahrungen können ab sofort auch Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten im Einzelfall gedeckt werden, sofern es sich um kleinere, devisenbringende Projekte handelt.

Für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten bestehen keine besonderen Beschränkungen.

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