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AGA-Report: Jemen
AGA-Report Nr. 119, 4/2005:
Seit Ende des Bürgerkriegs 1995 hat sich die politische Stabilität des Landes kontinuierlich verbessert. Die aktuelle volkswirtschaftliche Situation ist günstig und von relativ hohen Öleinnahmen und Devisenreserven gekennzeichnet. Da auch die allerdings begrenzten Zahlungserfahrungen relativ gut sind, beschließt der Ausschuss, die Deckungsmöglichkeiten für Jemen zu verbessern.
Der Bund hatte schon in der Vergangenheit Deckungen für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten übernommen sowie im Einzelfall auch mittel- und langfristige Geschäfte gedeckt, sofern diese devisenwirksam waren. Künftig muss die Devisenwirksamkeit nicht mehr zwingend nachgewiesen werden. Daneben können selbstverständlich auch Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen im Einzelfall gedeckt werden. Die Besteller müssen sich einer strengen Bonitätsprüfung unterziehen. Sofern Zweifel an der Bonität bestehen, sind Sicherheiten, z.B. einer akzeptierten Bank, zu stellen. Im Übrigen können ab sofort wieder Zulieferungen im normalen Umfang mit gedeckt werden; dies gilt insbesondere für Transitware im kurzfristigen Bereich.
AGA-Report Nr. 86, 8/2001:
Bei gleichbleibenden Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu12 Monaten können zukünftig in Einzelfällen auch Geschäfte mit längeren Laufzeitengedeckt werden, wenn es sich dabei um devisenwirksame Projekte handelt.
AGA-Report Nr. 70, 2/1998:
Im Hinblick auf die verbesserte wirtschaftliche Situation konnte die seit langem bestehende Dekkungssperre aufgehoben werden. Der Ausschuß hat jetzt wieder Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten eröffnet, sofern Banksicherheiten vor Risikobeginn vorliegen.
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