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AGA-Report: Irak
AGA-Report Newsletter, 11/2009:
Trotz des schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeldes zeichnet sich die irakische Wirtschaft derzeit durch ein robustes Wachstum aus, das eine weiter steigende Nachfrage nach deut-schen Gütern und Anlagen erwarten lässt. Zudem hat die in den letzten zwei Jahren verbesserte Sicherheitslage im Lande das Interesse deutscher Exporteure erheblich gesteigert. Vor diesem Hintergrund eröffnet der Ausschuss moderate Deckungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte in den Irak.
Ab sofort können sowohl kurzfristige als auch von Fall zu Fall mittelfristige Geschäfte mit Exportkreditgarantien abgesichert werden. Dabei ist als Sicherheit grundsätzlich eine Garantie des Finanzministeriums zu stellen. Bei kurzfristigen Geschäften können auch Akkreditive irakischer Banken akzeptiert werden. Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen.
Deckungsmöglichkeiten für Sammeldeckungen bestehen unter den gleichen Voraussetzungen wie für Einzeldeckungen. Die Höchstbeträge sind auf EUR 150.000 begrenzt. Der Deckungsschutz für künftige Versendungen wird automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach der vereinbarten Fälligkeit eingegangen ist.
AGA-Report Nr. 129, 11/2005:
Euler Hermes-Vorstandsmitglied Dr. Hans Janus hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ein Rahmenabkommen zur Absicherung deutscher Exportgeschäfte mit dem irakischen Finanzministerium und der Trade Bank of Iraq (TBI) unterzeichnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ist ein wichtiger Schritt zur Normalisierung der Absicherungsmechanismen für Ausfuhren in den Irak getan.
Das Abkommen ermöglicht Hermesdeckungen zugunsten deutscher Exporteure für Ausfuhrgeschäfte mit Zahlungszielen bis zu 12 Monaten, für welche die TBI Akkreditive eröffnet. Die TBI ist die mit der Abwicklung von Im- und Exportgeschäften im Irak betraute Bank. Zahlt die TBI nicht akkreditivkonform, hat das irakische Finanzministerium nach dem Rahmenabkommen gegenüber dem Bund für deren Zahlungsverpflichtungen einzustehen. Damit sind alle unter dem Abkommen abzuwickelnden Exportgeschäfte für den Bund de facto mit einer Staatsgarantie unterlegt. Mit dem Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie reicht der Exporteur eine so genannte Purchase Authorization ein. Diese dokumentiert die Bereitschaft des irakischen Finanzministeriums und der TBI, das Geschäft in das Abkommen einzubeziehen.
Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Handelsbeziehungen ist der Abschluss eines bilateralen Umschuldungsabkommens, für das Ende November die Gespräche aufgenommen werden sollen. Hierbei geht es um die Regelung überfälliger hermesgedeckter Forderungen auf der Basis der im Pariser Club mit dem Irak getroffenen Umschuldungsvereinbarung. Weiterhin soll auf Initiative des Bundesverbands der Deutschen Industrie auch eine Lösung zur Beitreibung nicht bundesgedeckter offener Irakforderungen deutscher Exporteure gefunden werden. "Dann könnten", so Dr. Janus, "weitergehende Hermesdeckungen wieder möglich sein. Hermesdeckungen leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau Iraks und ermöglichen deutschen Exporteuren die Wiederaufnahme ihrer Lieferbeziehungen mit irakischen Kunden."
AGA-Report Nr. 118, 3/2005:
Der Interministerielle Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.03.2005 erneut mit dem Irak befasst. Eine generelle Änderung der Deckungspraxis konnte jedoch nicht beschlossen werden, da auch nach den Parlamentswahlen die weitere Entwicklung des Landes von großen Unsicherheiten geprägt ist. Darüber hinaus steht der Abschluss eines bilateralen Abkommens zur Regelung überfälliger Forderungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Irak derzeit noch aus.
Der Ausschuss hat intensiv geprüft, inwieweit sich Regelungen bei vergleichbaren Ländern, bei denen keine generellen Deckungsmöglichkeiten bestehen, im Rahmen des risikomäßig Vertretbaren auf deutsche Exporte in den Irak übertragen lassen.
Er hat sich zum einen bereit erklärt, Deckungsanträge für Exportgeschäfte, bei denen die Zahlungsrisiken außerhalb des Irak liegen, im Einzelfall zu prüfen. Hierbei ist zunächst an Geschäfte zu denken, die analog dem Geschäftsmodell des "Oil for Food"-Programms durchgeführt werden. Hierbei tritt eine internationale Institution in einem Drittland als Besteller auf, die Zahlungsrisiken sind externalisiert und es verbleiben im Wesentlichen die Versandrisiken. In der Konstruktion vergleichbar sind auch Fälle, in denen zwar ein irakischer Besteller auftritt, die Zahlungsrisiken aber (z.B. über ein Akkreditiv) von einer Drittlandsbank übernommen werden. Zum anderen kann die Übernahme isolierter Fabrikationsrisikodeckungen im Einzelfall geprüft werden. Ob hierbei eine Deckung im vollen Umfang gewährt werden kann oder auf die Deckung der politischen Risiken beschränkt werden muss, hängt von der Risikobeurteilung im Einzelfall ab.
Da künftige Entscheidungen des Ausschusses auf der Basis einer strengen Einzelfallprüfung erfolgen werden, sollten interessierte Exporteure möglichst frühzeitig Kontakt mit Euler Hermes in Hamburg aufnehmen.
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