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AGA-Report: Indonesien
AGA-Report Nr. 73, 7/1998:
In Indonesien müssen seit der Verabschiedung eines entsprechenden Dekrets vom 08. April 1998 alle privatrechtlich organisierten Unternehmen ihre Auslandsverbindlichkeiten bei der indo-nesischen Zentralbank anmelden. Exporteure, die noch offenen Forderungen aus Indonesiengeschäften haben, sollten bei ihren Schuldner darauf dringen, dieser Aufforderung der indonesischen Regierung nachzukommen.
Zwar dient das Meldeverfahren nach bisher vorliegenden Informationen in erster Linie dazu, einen Überblick über die Auslandsverbindlichkeiten des indonesischen Privatsektors zu gewinnen - es kann jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß an die Meldung weitere Folgen geknüpft werden.
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