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AGA-Report: Guatemala

AGA-ReportNr. 93, 12/2002:

Vor dem Hintergrund der positiven politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Guatemalas sowie der guten Zahlungserfahrungen verbessert der Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten und verzichtet künftig auf eine größenordnungsmäßige Begrenzung bei der Deckung von Geschäften mit mittel- und langfristigen Kreditlaufzeiten.

Exportgeschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten werden ohne formelle Beschränkungen in Deckung genommen. Über Anträge zu Geschäften mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten entscheidet der Ausschuss fallweise, ob eine Deckung erfolgen kann. Bei allen Deckungsübernahmen sind Banksicherheiten erforderlich, sofern die Bonität des Bestellers nicht ausreicht.

Während in politischer Hinsicht soziale Themen wie Armutsbekämpfung, Förderung der indigenen Bevölkerung und die Entwicklung des ländlichen Raums auf der Agenda stehen, hat sich die Wirtschaft Guatemalas in den beiden vergangenen Jahren mit Zuwächsen von 5,2 % (2006) und 5,7 % (2007) überdurchschnittlich gut entwickelt. Wenn auch für die kommenden Jahre eine leichte Abschwächung prognostiziert wird, ist zu erwarten, dass das Land der aktuellen Konjunkturkrise im regionalen Vergleich relativ robust gegenüber steht.

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AGA-ReportNr. 93, 12/2002:

Vor dem Hintergrund der guten Zahlungserfahrungen mit Guatemala und der allgemeinen wirtschaftlichen Konsolidierung des Landes eröffnet der Ausschuss neben den bereits bestehenden Fazilitäten für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten künftig auch Deckungsmöglichkeiten für kleinere Geschäfte mit darüber hinausgehenden Laufzeiten von Fall zu Fall. Auf eine generelle Besicherung durch Akkreditive wird verzichtet.

Es erfolgt aber eine strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials, wobei im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich sind.

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AGA-Report Nr. 69, 11/1997:

Im Juli 1991 waren die Deckungsmöglichkeiten für Lieferungen an den öffentlichen Sektor aufgehoben worden. Im Hinblick auf einen Aufschwung der guatemaltekischen Wirtschaft nach Beendigung des Bürgerkrieges und das bisher befriedigende Zahlungsverhalten unter dem Um-schuldungsabkommen vom Oktober 1994 hat der Ausschuß diese Einschränkung zurückgenommen. Damit bestehen Deckungsmöglichkeiten für den öffentlichen Sektor im selben Umfang wie für den privaten Sektor, d.h. für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten auf Akkreditiv-Basis sowie nach Prüfung kleinerer, devisenbringender Projekte mit längeren Laufzeiten im Einzelfall.

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