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AGA-Report: Estland

AGA-Report Nr. 162, 3/2008:

Bereinigte Beschlusslagen für 2004 der EU beigetretenen Länder

Am 1. Mai 2004 sind Malta, Zypern, Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien, am 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beigetreten. Einige dieser Länder sind darüber hinaus Mitglieder des Wechselkursmechanismus WKM II, der eine Bandbreite des Wechselkurses der Währung eines EU-Landes zum Euro festlegt, oder haben bereits den Euro als Währung eingeführt und sich damit vollständig in den Wirtschafts- und Währungsverbund integriert.

Aufgrund der mit dem EU-Beitritt wesentlich reduzierten Risiken bereinigt der Ausschuss die jeweiligen Beschlusslagen und übernimmt gleichzeitig die OECD-Kategorie 0 für Malta und Zypern in das deutsche System, während der türkische Teil der Insel dem Länderrisiko Türkei, also Kategorie 4, zugeordnet wird. Die beiden zuletzt der EU beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien verbleiben in Kategorie 3. Für die neuen EU-Länder bedeutet dies eine komplette Öffnung der Deckungsmöglichkeiten. Für Zypern gilt allerdings weiterhin die Regelung, dass Geschäfte mit öffentlichen Sicherheiten aus der Türkei nicht gedeckt werden.

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AGA-Report Nr. 79, 1/2000:

Baltische Staaten

Vor dem Hintergrund der guten Zahlungserfahrungen in den drei baltischen Staaten wird künftig sowohl im kurz- als auch im mittelfristigen Bereich auf das generelle Erfordernis von Staats- oder Banksicherheiten verzichtet. Sollten bei strenger Prüfung Zweifel an der Bonität aufkommen, sind auch zukünftig Banksicherheiten erforderlich.

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AGA-Report Nr. 76, 5/1999:

Die Anerkennung der Tallinna Pank a.s. (Bank of Tallin), Tallin, als Garant und Darlehensnehmer wurde aufgehoben, nachdem die Bank von der bisher nicht anerkannten Esti Ühispank übernommen wurde.

Die Estonian Investment Bank a.s. (EstIB), Tallin, wurde von der Liste der anerkannten Banken als Garant und Darlehensnehmer gestrichen. Die Bank firmiert nach ihrem Zusammenschluß mit der Forexbank jetzt unter AS Optiva Pank.

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AGA-Report Nr. 63, 11/1996:

Die Tallinna Pank a.s. (Bank of Tallinn), Tallinn, wurde als Garant und Darlehensnehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 5 Mio. anerkannt.

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AGA-Report Nr. 62, 9/1996:

Nach der Estonian Investment Bank, Tallin, (siehe AGA-Report Nr. 59) wurde jetzt auch die Hansabank Ltd., Tallin, als Garant und Darlehensnehmer anerkannt und bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio. zugelassen.

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AGA-Report Nr. 59, 2/1996:

Die Estonian Investment Bank (EstIB) wurde als Garant und Darlehensnehmer anerkannt. Es handelt sich um ein Spezialkreditinstitut zur langfristigen Investitionsfinanzierung des privaten Sektors. Gesellschafter sind u. a. die EBRD, die Bank of Estonia und die DEG. Die Anerkennung wurde auf Geschäfte für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten sowie auf kleinere Kreditgeschäfte beschränkt. Das Gesamtobligo darf DM 5 Mio. darf nicht überschreiten.

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AGA-Report Nr. 57, 8/1995:

Estland, Lettland, Litauen

Bisher bestanden für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten Deckungsmöglichkeiten nur für kleinere, devisenbringende Projekte im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Diese Regelung wurde ersetzt durch die generelle Zulassung kleinerer Kreditgeschäfte. Die Devisenwirksamkeit des Exportgeschäftes ist demzufolge nicht mehr Voraussetzung für die Deckungsfähigkeit, kann jedoch im Rahmen der Bewertung der Förderungswürdigkeit bedeutsam sein.

Für Exportgeschäfte mit den drei baltischen Republiken sind nach wie vor Staatsgarantien erforderlich. Eine Ausnahme besteht für Litauen bei kleineren Geschäften mit Kreditlaufzeiten von nicht mehr als 6 Monaten. In diesen Fällen können alternativ auch Akkreditive der Vilniaus Bankas, Vilnius, bis zu einem Gesamtobligo von DM 5 Mio. anerkannt werden.

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