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AGA-Report: Côte d'Ivoire
AGA-Report Nr. 151, 4/2007:
Ende 2004 hatte der Ausschuss wegen des Ausbruchs gewaltsamer Auseinandersetzungen die Deckungsmöglichkeiten für Côte d´Ivoire aufgehoben. In der Zwischenzeit hat sich die politische Situation etwas beruhigt und es sind Fortschritte bei der Umsetzung des Friedensplans zu verzeichnen. Mit Blick auf die überschaubaren wirtschaftlichen Risiken und die trotz politischer Unruhen gleich gebliebenen guten Zahlungserfahrungen bei Geschäften mit privaten Käufern eröffnet der Ausschuss wieder Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten mit dem privaten Sektor. Deckungen für kleinere Geschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten können von Fall zu Fall übernommen werden. Es erfolgt strenge Bonitätsprüfung; im Zweifel sind Sicherheiten von privaten Banken erforderlich.
Die politische Situation ist immer noch unübersichtlich. Mit ausländischer Militärhilfe konnte Anfang 2005 Waffenruhe hergestellt werden. Ende des selben Jahres wurde ein Interimsfahrplan zur innerpolitischen Stabilisierung eingesetzt, der zunächst für 12 Monate bis zur vorgesehenen Wahl im Oktober 2006 galt, dann aber um ein weiteres Jahr verlängert wurde, nachdem die Wahlvorbereitungen nur schleppend voran kommen. Der Grund hierfür liegt in der Uneinigkeit der Friedensmodalitäten zwischen dem Präsidenten und der Rebellenorganisation. Berichterstattungen zufolge verliefen allerdings die Friedensverhandlungen in den letzten Wochen günstig.
Die Wirtschaft des Landes hat sich den Umständen entsprechend stabilisiert. Obwohl der Staat als Schuldner die Zahlungen während der kriegerischen Auseinandersetzungen zunächst eingestellt hatte, erreichte der neue Premier- und Wirtschaftsminister, dass der IWF und die Weltbank die Gespräche über eine perspektivische Zusammenarbeit und die Schuldenabwicklungen wieder aufgenommen haben.
AGA-Report Nr. 113, 11/2004:
Der Bürgerkrieg ist mit allen seinen negativen wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen erneut ausgebrochen; der Friedenschluss und die damit einhergehende Politik der Deeskalation sind gescheitert. Ein normales Wirtschaften mit Waren- und Personenverkehr sowie Zahlungstransfer und administrativen Prozessen scheint derzeit nicht möglich zu sein. Ebenso ist eine Entspannung der Krise nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund verhängt der Ausschuss eine Deckungssperre. Bei Limiten unter den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen und revolvierenden Einzeldeckungen erfolgt die Aufhebung des Deckungsschutzes mit Wirkung für künftige Versendungen.
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