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AGA-Report: Costa Rica
AGA-Report Nr. 162, 3/2008:
Seit 1990 sah die Beschlusslage für Costa Rica als Sonderbestimmung "strenge Bonitätsprüfung" vor, die damals die Auflage einer generellen Akkreditivbesicherung abgelöst hatte, nachdem das Land durch umfangreiche Schuldenrückkäufe seine Auslandsverschuldung stark reduzieren konnte.
In den letzten Jahren hat sich Costa Rica sehr positiv entwickelt und ist vor allem aufgrund seiner relativ diversifizierten Wirtschaftsstruktur und den demokratisch gefestigten politischen Rahmenbedingungen das stabilste Land Mittelamerikas. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss die bestehende Sonderbestimmung gestrichen und stellt damit Deckungsmöglichkeiten ohne formelle Beschränkungen zur Verfügung.
AGA-Report Nr. 82, 9/2000:
Wegen der guten volkswirtschaftlichen Entwicklung des Landes - mit einem nachhaltigen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, einer rückläufigen Inflationsrate und einem wieder positiven Handelsbilanzsaldo - die bereits im April dieses Jahres zu einer Höherstufung in die Entgeltkategorie 3 geführt hatte, werden ab sofort auch Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monate gedeckt.
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