Inhaltsbereich

 

AGA-Report: Bulgarien

AGA-Report Nr. 162, 3/2008:

Bereinigte Beschlusslagen für 2004 der EU beigetretenen Länder

Am 1. Mai 2004 sind Malta, Zypern, Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien, am 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beigetreten. Einige dieser Länder sind darüber hinaus Mitglieder des Wechselkursmechanismus WKM II, der eine Bandbreite des Wechselkurses der Währung eines EU-Landes zum Euro festlegt, oder haben bereits den Euro als Währung eingeführt und sich damit vollständig in den Wirtschafts- und Währungsverbund integriert.

Aufgrund der mit dem EU-Beitritt wesentlich reduzierten Risiken bereinigt der Ausschuss die jeweiligen Beschlusslagen und übernimmt gleichzeitig die OECD-Kategorie 0 für Malta und Zypern in das deutsche System, während der türkische Teil der Insel dem Länderrisiko Türkei, also Kategorie 4, zugeordnet wird. Die beiden zuletzt der EU beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien verbleiben in Kategorie 3. Für die neuen EU-Länder bedeutet dies eine komplette Öffnung der Deckungsmöglichkeiten. Für Zypern gilt allerdings weiterhin die Regelung, dass Geschäfte mit öffentlichen Sicherheiten aus der Türkei nicht gedeckt werden.

nach oben

AGA-Report Nr. 101, 3/2004:

Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung Bulgariens, die kürzlich auch zu einer besseren Einstufung des Länderrisikos von Entgeltkategorie 5 auf 4 führte, und der guten Zahlungserfahrungen hebt der Ausschuss die Beschränkungen der Deckungspolitik durch Plafond und Orientierungsgröße auf und schafft eine weitgehend offene Beschlusslage. Gleichzeitig wird das Sicherheitenerfordernis für den mittelfristigen Bereich gelockert: Waren hier bisher generell Banksicherheiten zu stellen, kann hierauf künftig im Einzelfall verzichtet werden, wenn testierte Jahresabschlüsse oder vergleichbare prüfungsfähige Unterlagen vorliegen, die unter Anlegung eines strengen Maßstabes eine Indeckungnahme ohne Banksicherheiten rechtfertigen.

nach oben

AGA-Report Nr. 90, 5/2002:

Das Land verfügt trotz eines leicht abgeschwächten Wachstums über relativ solide Wirtschaftsdaten. Vor diesem Hintergrund beschließt der Ausschuss außerhalb des Plafonds von Fall zu Fall die Indeckungnahme von Projekten von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung - insbesondere von Infrastrukturprojekten.

nach oben

AGA-Report Nr. 86, 8/2001:

Die BULBANK AD, Sofia wurde als Garant und Darlehensnehmer für kurz- und mittel-/langfristige Geschäfte anerkannt. Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12Monaten ist die Anerkennung dieser mit Abstand größten bulgarischen Bank auf ein Gesamtobligo von DM 50 Mio. beschränkt.

nach oben

AGA-Report Nr. 79, 1/2000:

Im Hinblick auf die fortschreitende wirtschaftliche Konsolidierung des Landes wird im kurzfristigen Bereich mit Geschäften bis zu 12 Monaten Laufzeit künftig auf ein generelles Sicherhe-tenerfordernis verzichtet. Sollten bei strenger Prüfung Zweifel an der Bonität aufkommen, sind auch zukünftig Banksicherheiten erforderlich. Bei Kreditgeschäften mit Laufzeiten über 12 Monate müssen weiterhin grundsätzlich Banksicherheiten gestellt werden.

nach oben

AGA-Report Nr. 77, 7/1999:

Im Hinblick auf die vorliegenden Deckungsanträge für Bulgarien-Geschäfte hätte der bereits 1993 eingerichtete und jeweils fortgeschriebene Plafond über DM 100 Mio. nicht mehr ausge-reicht. Der Ausschuß beschloß daher die Einrichtung eines neuen Plafonds für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monate in Höhe von DM 100 Mio. Die Orientierungsgröße beträgt unverändert DM 10 Mio. pro Einzelgeschäft. Ebenso gilt weiterhin, daß Anschreibungen auf den Plafond bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages stattfinden.

nach oben

AGA-Report Nr. 75, 1/1999:

Der bereits 1993 eingerichtete und jeweils fortgeschriebene Plafond über DM 100 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monate wird wegen der geringen Ausnutzung auch im Jahre 1999 fortgeführt. Die Orientierungsgröße beträgt unverändert DM 10 Mio. pro Einzelgeschäft.

nach oben

AGA-Report Nr. 72, 6/1998:

Die United Bulgarian Bank (UBB), Sofia, wurde als Garant und Darlehensnehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 50 Mio. anerkannt.

nach oben

AGA-Report Nr. 70, 2/1998:

Der bereits 1993 eingerichtete und jeweils fortgeschriebene Plafond über DM 100 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monate wird auch im Jahre 1998 fortgeführt. Die Orientierungsgröße beträgt unverändert DM 10 Mio. pro Einzelgeschäft. Es sind weiterhin vor Risikobeginn Banksicherheiten erforderlich, wobei nunmehr Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, bei denen der Deckungsschutz auf die politischen Risiken einschließlich der politischen Insolvenzrisiken beschränkt wird, ausgenommen sind.

nach oben

AGA-Report Nr. 66, 4/1997:

Der Ausschuß hat die Anerkennung der Commercial Bank Biochim, Sofia, als Sicherheitengeber oder Darlehensnehmer für Geschäfte mit bis zu 12 Monaten Laufzeit wegen der angespannten Lage der Bank aufgehoben. Bei revolvierenden Einzeldeckungen und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen entfällt der Deckungsschutz für künftige Versendungen.

Für die Deckungsübernahme von Exporten nach Bulgarien sind weiterhin Banksicherheiten vor Risikobeginn erforderlich. Als Sicherheitengeber oder Darlehensnehmer ist die Außenhandels-bank uneingeschränkt anerkannt. Sonstige Banken werden bis auf weiteres im Einzelfall einer besonderen Prüfung unterzogen.

nach oben

AGA-Report Nr. 64, 1/1997:

Der bereits 1993 eingerichtete und jeweils fortgeschriebene Plafond über DM 100 Mio. für Kre-ditgeschäfte wird auch im Jahre 1997 zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Die Orientierungsgröße beträgt DM 10 Mio. pro Einzelgeschäft. Es gilt das verschärfte Windhundverfahren. Für alle Geschäfte sind vor Risikobeginn grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich.

nach oben

AGA-Report Nr. 61, 6/1996:

Die Anerkennung der First Private Bank Ltd., Sofia, als Sicherheitengeber oder Darlehensneh-mer war im vergangenen Jahr auf Geschäfte mit bis zu 12 Monaten Laufzeit beschränkt worden (vergl. AGA-Report Nr. 57). Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde die Bank jetzt unter staatliche Aufsicht gestellt, so daß die Anerkennung ganz aufgehoben werden mußte. Bei revol-vierenden Einzeldeckungen und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen entfällt der Deckungs-schutz für künftige Versendungen.

nach oben

AGA-Report Nr. 60, 4/1996:

Der Ausschuß hatte bereits im vergangenen Jahr (vgl. AGA-Report Nr. 57) die Anerkennung der Bank for Agricultural Credit Ltd., Sofia, wegen der Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Ver-hältnisse auf den kurzfristigen Bereich beschränkt. Aufgrund weiterer ungünstiger Nachrichten und einer notleidend gewordenen gedeckten Forderung wurde die Anerkennung der Bank als Garant und Darlehensnehmer vollständig aufgehoben.

nach oben

AGA-Report Nr. 59, 2/1996:

Der bereits 1993 eingerichtete und jeweils fortgeschriebene Plafond über DM 100 Mio. für Kre-ditgeschäfte ist lediglich zur Hälfte ausgenutzt. Es konnte deshalb auf die Einrichtung eines neuen Jahresplafonds verzichtet und stattdessen die Fortführung des alten Plafonds auch im Jahr 1996 zu den bisher gültigen Bedingungen beschlossen werden.

nach oben

AGA-Report Nr. 57, 8/1995:

Die Bank for Agricultural Credit Ltd., Sofia, war bisher für das kurzfristige Geschäft generell und für Kreditgeschäfte von Fall zu Fall anerkannt. Infolge des inzwischen aufgelaufenen erheblichen Obligos sah der Ausschuß keine Möglichkeit mehr, Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten, bei denen die Bank als Sicherheitengeber oder Darlehensnehmer auftritt, weiterhin zu decken. Bereits erteilte grundsätzliche Stellungnahmen sind davon nicht betroffen.

nach oben

AGA-Report Nr. 54, 2/1995:

Im Rahmen des vorhandenen DM 100 Mio. Plafonds für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten stand auch Ende 1994 noch ein unausgenutzter Betrag von fast DM 60 Mio. zur Verfügung. Der Ausschuß hat deshalb - wie im Vorjahr - auf die Einrichtung eines neuen Jahresplafonds verzichtet und die Fortführung des alten Plafonds im Jahr 1995 zu unveränderten Bedingungen beschlossen. Es gilt weiterhin eine Orientierungsgröße von DM 10 Mio. Vor Risikobeginn sind Banksicherheiten erforderlich. Eine Plafondreservierung erfolgt bei Geschäften, die aus Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages.

Für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten bestehen keine betragsmäßigen Beschränkungen. Auch hier sind Banksicherheiten vor Risikobeginn erforderlich.

Der Ausschuß hat die 1990 gegründete Universalbank, First Private Bank Ltd., ebenfalls anerkannt. Die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ließ eine Anerkennung im gleichen Umfang wie bei der Bank for Agricultural Credit Ltd., Sofia, zu. Die Anerkennung erfolgt für das kurzfristige Geschäft uneingeschränkt und für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten von Fall zu Fall. Die beiden genannten Kreditinstitute stehen somit neben der Außen-handelsbank ebenfalls als Garanten und Darlehensnehmer für Kreditgeschäfte zur Verfügung. Die ebenfalls anerkannte Commercial Bank Biochim, Sofia, ist bisher nur für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten akzeptiert (vgl. AGA-Report Nr. 45).

nach oben

AGA-Report Nr. 52, 10/1994:

EBRD-Finanzierung

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD, Geschäftssitz in London) beabsichtigt für das Projekt "Bulgarian Railways Modernisation" Finanzierungsmittel im Rahmen von sogenannten Kofinanzierungen, in die auch staatlich verbürgte Kredite einbezogen werden sollen, zur Verfügung zu stellen. Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben werden Eisenbahnstrecken einschließlich Signal- und Steuerungseinrichtungen zur Reparatur und Rehabilitierung ausgeschrieben.

Der Interministerielle Ausschuß hat sich bereit erklärt, für deutsche Lieferungen Deckungen bis zu einem Gesamtbetrag von DM 20 Mio. im Rahmen des Kofinanzierungsvorhabens der EBRD zu übernehmen.

nach oben


 

Fußzeile