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AGA-Report: Brasilien
AGA-Report Nr. 160, 1/2008:
Aufgrund der seinerzeit besonders schwierigen Lage des privaten Wirtschaftssektors hatte der Ausschuss Anfang 1982 beschlossen, dass für eine Indeckungnahme eines Exportgeschäfts eine strenge Bonitätsprüfung des ausländischen Bestellers anhand neuesten Auskunftsmaterials vorgenommen werden soll. Diese Sonderbestimmung hebt der Ausschuss nunmehr auf und kehrt zu einer offenen Beschlusslage zurück, da trotz der spürbaren Zahl von Schadenfällen seit einigen Jahren eine positivere wirtschaftliche Entwicklung zu verzeichnen ist.
AGA-Report Nr. 116, 2/2005:
Der im März 2003 eingerichtete Plafond in Höhe von EUR 250 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate war nahezu ausgenutzt. Vor dem Hintergrund der sehr positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landes, die sich auch in der verbesserten Einstufung im Entgeltsystem zeigt, beschließt der Ausschuss, zu einer offenen Beschlusslage zurückzukehren. Damit entfällt neben dem Plafond auch die Orientierungsgröße von EUR 25 Mio. für Einzelgeschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten.
AGA-Report Nr. 94, 2/2003:
Da der bisherige Plafond nahezu ausgeschöpft war, beschließt der Ausschuss die Einrichtung eines neuen Plafonds in Höhe von ebenfalls EUR 250 Mio. zu unveränderten Bedingungen, insbesondere bleibt es bei der Orientierungsgröße von EUR 25 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus einem gebundenen Finanzkredit finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages statt ("verschärftes Windhundverfahren").
Außerhalb des Plafonds und ohne Anwendung der Orientierungsgröße bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere Infrastrukturprojekte sowie für Projektfinanzierungen und strukturierte Finanzierungen einschließlich Geschäften auf Gegengeschäftsbasis.
AGA-Report Nr. 91, 8/2002:
Da der bisherige Plafond nahezu ausgeschöpft war, beschließt der Ausschuss die Einrichtung eines neuen Plafonds in Höhe von ebenfalls EUR 250 Mio. zu unveränderten Bedingungen, insbesondere bleibt es bei der Orientierungsgröße von EUR 25 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus einem gebundenen Finanzkredit finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages statt ("verschärftes Windhundverfahren").
AGA-Report Nr. 86, 8/2001:
Nachdem der bisherige Plafond nahezu erschöpft war, beschließt der Ausschuß die Einrichtung eines neuen Plafonds für Geschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten in Höhe von DM 500 Mio. zu den bisherigen Bedingungen. Es gelten weiterhin eine Orientierungsgröße von DM 50 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft und das "verschärfte Windhundverfahren", d.h. eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.
AGA-Report Nr. 85, 5/2001:
Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten besteht ein Plafond in Höhe von DM 500 Mio. bei einer Orientierungsgröße von DM 50 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Künftig wird bei Projekten von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere Infrastrukturprojekten, die Orientierungsgröße nicht angewandt.
AGA-Report Nr. 82, 9/2000:
Da der im Januar eingerichtete Jahresplafond über DM 500 Mio. fast verbraucht ist, beschließt der Ausschuss die Einrichtung eines neuen Plafonds in Höhe von wiederum DM 500 Mio. für Geschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten, der nach den bisherigen Kriterien ausnutzbar ist: Es gelten weiterhin eine Orientierungsgröße von DM 50 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft und das "verschärfte Windhundverfahren".
AGA-Report Nr. 80, 3/2000:
Der Ausschuß beschließt einen Jahresplafond 2000 für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monaten in Höhe von DM 500 Mio. Für die Plafondbelegung gilt das "verschärfte Windhundverfahren".
AGA-Report Nr. 78, 10/1999:
Brasilien wurde mit sofortiger Wirkung von Länderkategorie 5 in Kategorie 6 herabgestuft.
Da der im September 1998 eingerichtete Plafond weitestgehend ausgenutzt war, beschloß der Ausschuß die Einrichtung eines neuen Plafonds 1999 für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten in Höhe von DM 500 Mio. zu den bisherigen Bedingungen. Es gilt weiterhin eine Orientierungsgröße von DM 50 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Plafondreservierung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.
AGA-Report Nr. 74, 10/1998:
Nachdem der bisher fortgeführte Jahresplafond 1997 nahezu erschöpft ist, hat der Ausschuß einen Anschlußplafond für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten in Höhe von wiederum DM 500 Mio. zu den bisherigen Bedingungen festgesetzt. Es gilt weiterhin eine Orientierungsgröße von DM 50 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Plafondreservierung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.
AGA-Report Nr. 70, 2/1998:
Da der erst im Mai eingerichtete Jahresplafond 1997 über DM 500 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten zum Jahresende erst zur Hälfte ausgenutzt war, beschloß der Ausschuß seine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen. Es gilt weiterhin eine Orientierungsgröße von DM 50 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft.
AGA-Report Nr. 68, 9/1997:
Im Juni 1997 hatte der Ausschuß einen Plafond in Höhe von DM 500 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten mit dem privaten Sektor eingerichtet. Innerhalb des öffentlichen Sektors waren als Ausnahmen nur Petrobas, CVRD, EmBraTel und vergleichbare Gesellschaften zugelassen. Im Hinblick auf den deutlichen Abbau der auf den öffentlichen Sektor bestehenden Überfälligkeiten und die verbesserten gesamtwirtschaftlichen Daten werden künftig auch die Deckungen von Geschäften mit anderen öffentlichen Körperschaften und Unternehmen in Brasilien von Fall zu Fall übernommen.
AGA-Report Nr. 67, 6/1997:
Der Ausschuß beschloß die Festlegung eines Jahresplafonds 1997 in Höhe von DM 500 Mio. Wie bisher betrifft der Plafond Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten mit dem privaten Sektor. Für den öffentlichen Sektor sind weiterhin als Ausnahmen Petrobas, CVRD, EmBraTel und vergleichbare Gesellschaften zugelassen. Es gilt eine Orientierungsgröße von DM 50 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Plafondreservierung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt (sog. verschärftes Windhundverfahren).
AGA-Report Nr. 64, 1/1997:
Der Ausschuß beschloß die Fortführung des Jahresplafonds 1996 über DM 500 Mio. für Kredit-geschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten zu den bisherigen Bedingungen (siehe AGA-Report Nr. 62). Es gilt eine Orientierungsgröße von DM 50 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Die Übernahme von Deckungen bleibt weiterhin mit einigen Ausnahmen auf den privaten Sektor beschränkt. Künftig können neben privaten Kreditinstituten auch öffentliche Banken als Garan-ten oder Darlehensnehmer auftreten.
AGA-Report Nr. 62, 9/1996:
Nachdem der bisher fortgeführte Jahresplafond 1995 nahezu erschöpft ist, hat der Ausschuß einen Anschlußplafond für das Jahr 1996 in Höhe von wiederum DM 500 Mio. festgesetzt. Zugleich wurde die Orientierungsgröße auf DM 50 Mio. angehoben. Wie schon der Jahresplafond 1995 ist auch dieser Plafond auf Geschäfte mit dem privaten Sektor beschränkt. Für den öffentlichen Sektor sind als Ausnahmen Petrobas, CVRD, EmBraTel und vergleichbare Gesellschaften zugelassen.
AGA-Report Nr. 59, 2/1996:
Der Ausschuß hat von der Festsetzung eines neuen Jahresplafonds abgesehen, weil der Plafond des Jahres 1995 nur zu gut einem Drittel ausgenutzt ist. Stattdessen wird der bisherige Plafond auch im Jahr 1996 zur Verfügung stehen.
AGA-Report Nr. 55, 4/1995:
Der Ausschuß hat unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung Brasiliens und im Hinblick auf einen erheblichen Abbau von Zahlungsrückständen auch unter den Umschuldungsabkommen - einen Jahresplafond 1995 in Höhe von DM 500 Mio. für Geschäfte mit Kre-ditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten zur Verfügung gestellt. Es gilt eine Orientierungsgröße von DM 30 Mio. Auftragwert pro Einzelgeschäft. Eine Plafondreservierung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt. Der Plafond steht nur für Kreditgeschäfte mit dem privaten Sektor zur Verfügung sowie für Geschäfte mit den Staatsgesellschaften Petrobras, CVRD und EmBraTel und für vergleichbare Gesellschaften des öffentlichen Sektors.
AGA-Report Nr. 52, 10/1994:
Der Jahresplafond 1993/94 von DM 300 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten ist erschöpft. Der Ausschuß hat jedoch für Geschäfte mit dem privaten Sektor weitere Plafondmittel in Höhe von DM 100 Mio. bereitgestellt, um der Exportwirtschaft eine Aufrechterhaltung ihrer Geschäftsbeziehungen im laufenden Jahr zu ermöglichen.
Wegen der hohen Überfälligkeiten auf öffentliche Schuldner stehen diese Deckungsmöglichkeiten nur für den privaten Sektor sowie für Geschäfte mit den Unternehmen Petrobas, CVRD, EmBraTel (jedoch nicht mehr für vergleichbare Gesellschaften) zur Verfügung. Nach wie vor gilt eine Orientierungsgröße von DM 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Die Ausnutzung des Plafonds erfolgt nach dem sogenannten verschärften Windhundverfahren (vgl. AGA-Report Nr. 42).
AGA-Report Nr. 51, 7/1994:
Im AGA-Report Nr. 42 berichteten wir über die Einrichtung eines Jahresplafonds 1993 für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten. Dieser Plafond, der auch im Jahre 1994 noch ausgenutzt werden konnte, ist nunmehr erschöpft. Die jetzt im Ausschuß zu führende Erörterung der künftigen Deckungsmöglichkeiten für Kreditgeschäfte wird sicherlich auch der Tatsache Rechnung tragen müssen, daß bei Brasilien (öffentlicher Sektor) hohe Zahlungsrückstände zu verzeichnen sind.
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