Inhaltsbereich

 

AGA-Report: Bosnien-Herzegowina

AGA-Report Nr. 171, 11/2008:

Seit Ende des Bürgerkriegs 1995 entwickelt sich die Wirtschaft des Landes ausgesprochen positiv. Nicht nur für deutsche, auch für andere ausländische Investoren ist Bosnien und Herzegowina in den vergangenen Jahren immer interessanter geworden. Nach dem Bürgerkrieg zwischen den serbischen, kroatischen und bosnisch-muslimischen Volksgruppen wurde mit dem Vertrag von Dayton eine Republik aus zwei weitgehend autonomen Teilstaaten, der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republik Srpska gegründet. Die konträren Interessen zwischen den Volksgruppen beherrschen nach wie vor die Innenpolitik. Dagegen hat sich das Land wirtschaftlich langsam erholt. Das Wirtschaftswachstum liegt nach hohen Wachstumsraten Ende der neunziger Jahre mittlerweile bei konstanten 5 %. Einen wichtigen Meilenstein stellt auch das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU dar, das im Juni 2008 abgeschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt aufgrund der guten Zahlungserfahrungen insbesondere aus kurzfristigen Geschäften, passt der Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten an.

Nach wie vor können Geschäfte mit Kreditlaufzeiten unter 12 Monaten ohne formelle Beschränkungen abgesichert werden. Während bei Geschäften mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten Zurückhaltung beim öffentlichen Sektor gilt, können nunmehr kleinere Geschäfte bei privaten Abnehmern im Einzelfall in Deckung genommen werden. Darüber hinaus bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Banksicherheiten sind jetzt nur noch bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers erforderlich.

nach oben

AGA-Report Nr. 95, 7/2003:

Aufgrund der zufriedenstellenden wirtschaftlichen Entwicklung Bosnien-Herzegowinas und der guten Zahlungserfahrungen mit diesem Land nimmt der Ausschuss eine moderate Erweiterung der Beschlusslage vor. Während bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten weiterhin generell Banksicherheiten erforderlich bleiben, ist dies bei kurzfristigen Geschäften künftig nur noch dann der Fall, wenn nach strenger Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials Zweifel über die Bonität des Bestellers bestehen.

Bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen können künftig Limite eingeräumt werden.

nach oben

AGA-Report Nr. 83, 12/2000:

Der Ausschuß beschließt Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten sowie von Fall zu Fall auch für kleinere Kreditgeschäfte. Es sind generell Sicherheiten bosnischer Banken erforderlich. Die Prüfung der Banken geschieht von Fall zu Fall unter Anlegung eines strengen Maßstabes. Darüber hinaus sind Deckungen für Projektfinanzierungen und für sonstige strukturierte Finanzierungen möglich.

Auch im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung wird Deckung nur für Einzelgeschäfte unter den dafür geltenden Voraussetzungen übernommen.

nach oben


 

Fußzeile