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AGA-Report: Bhutan

AGA-Report Nr. 170, 10/2008:

Obwohl in den vergangenen zehn Jahren nur sehr vereinzelt Anfragen nach Hermesdeckungen verzeichnet wurden, verabschiedet der Ausschuss in Anlehnung an vergleichbare Länder eine formelle Beschlusslage für die Übernahme von Exportkreditgarantien.

Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten können mit einer Hermesdeckung abgesichert werden, wenn

  • es sich bei dem Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt,
  • es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht,
  • über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.

Für Exportgeschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten werden bei staatlichen Bestellern keine Hermesdeckungen übernommen, während bei privaten Abnehmern sowie von Fall zu Fall bei Bestellern des öffentlichen Sektors, sofern diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, kleinere Projekte abgesichert werden können. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Wenn die Bonität des bhutanischen Bestellers für eine Deckungsübernahme nicht ausreicht, sind bei mittel- und langfristigen Geschäften Banksicherheiten erforderlich.

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