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AGA-Report: Benin

AGA-Report Nr. 156, 9/2007:

Seit 2004 bestehen wieder in gewissem Umfang Deckungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte nach Benin. Aufgrund der weiterhin stabilen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des Landes sieht sich der Ausschuss in der Lage, künftig auf die bisher mit der Übernahme von Deckungen verknüpften Sicherheitenerfordernisse und Sonderbestimmungen zu verzichten:

  • Mussten bisher generell Akkreditive gestellt werden, sind jetzt nur noch Banksicherheiten bei nicht ausreichender Bonität des Bestellers erforderlich.
  • Während der Bund nach wie vor keine Deckung für öffentliche Besteller übernimmt, können für den privaten Sektor weiterhin kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten und fallweise kleinere devisenwirksame Geschäfte mit Auftragswerten bis zu EUR 500.000 und darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten in Deckung genommen werden.
  • Daneben bestehen nunmehr auch Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
  • Auch ist Transit- und sonstige Auslandsware, die mit Ausnahme von Zulieferungen von der Deckung ausgeschlossen war, ab sofort wieder deckungsfähig.
  • Schließlich entfällt künftig die Sonderbestimmung, dass Deckungen auf das Office Nationale de Pharmacie nur übernommen werden, wenn vor Risikobeginn Banksicherheiten gestellt werden.

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AGA-Report Nr. 105, 6/2004:

Vor dem Hintergrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und im Hinblick auf die voranschreitende Privatisierung und Reformierung des Landes eröffnet der Ausschuss wieder Deckungsmöglichkeiten für den privaten Sektor. Dabei sind die Auftragswerte für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten auf EUR 500.000 begrenzt. Für kleinere und devisenbringende Geschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten sind Deckungen von Fall zu Fall möglich. Auch bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen bestehen wieder Deckungsmöglichkeiten für Höchstbeträge bis EUR 2,5 Mio. Sowohl bei Einzel- als auch bei Pauschaldeckungen sind grundsätzlich Akkreditivbesicherungen erforderlich.

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