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AGA-Report: Baltische Staaten

AGA-Report Nr. 96, 10/2003:

In den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen war bislang für Fälle, bei denen im Hinblick auf eine strenge Bonitätsprüfung Bankbesicherung erforderlich war, jeweils nur eine Bank anerkannt. Weitere Banken konnten nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall anerkannt werden. Nach Rückführung auf eine übliche Bonitätsprüfung wird im Falle erforderlicher Bankbesicherung die jeweils in Rede stehende Bank anhand aktueller Zahlen auf ihre Eignung als Sicherheitengeber im konkreten Fall geprüft.

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AGA-Report Nr. 71, 4/1998:

Bisher wurde im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG) der Deckungsschutz für künftige Versendungen automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens 4 Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen war. Diese Frist wurde jetzt auf 8 Wochen verlängert.

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AGA-Report Nr. 67, 6/1997:

Kreditgeschäfte mit mehr als 12 Monaten Laufzeit können künftig in größerem Umfang als bisher gedeckt werden. Es sind auch weiterhin Staatsgarantien oder Swicherheiten der vom Ausschuß anerkannten Banken erforderlich. Für alle drei baltischen Staaten gilt, daß auf Sicherheiten nach strenger Bonitätsprüfung - auch für das Kreditgeschäft - von Fall zu Fall verzichtet werden kann. Der Ausschuß hat die lettische Bank Rigas Komercbanka a.s., Riga, als Garant und Darlehens-nehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio. anerkannt.

Im einzelnen sind folgende Banken anerkannt:

  • Estland
    • Estonian Investment Bank (EstIB), Tallin, bis zu einem Gesamtobligo von DM 5 Mio.,
    • Hansabank Ltd., Tallin, bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio.,
    • Tallinna Pank a.s. (Bank of Tallin), Tallin, bis zu einem Gesamtobligo von DM 5 Mio.
  • Lettland
    • Latvijas Unibanka a.s., Riga, bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio.
    • Rigas Komercbanka a.s., Riga, bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio.
  • Litauen
    • Vilniaus Bankas, Vilnius, bis zu einem Gesamtobligo von DM 5 Mio.

Für alle drei baltischen Staaten gilt, daß auf Sicherheiten nach strenger Bonitätsprüfung von Fall zu Fall verzichtet werden kann.

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