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AGA-Report: Argentinien

AGA-Report Nr. 172, 12/2008:

Der im März 2005 eingerichtete Plafond für Geschäfte mit über 12 Monate hinausgehenden Kreditlaufzeiten in Höhe von EUR 100 Mio. war zuletzt weitgehend ausgenutzt. Angesichts des hohen deutschen Exportvolumens und der insgesamt guten Zahlungserfahrungen mit privaten Bestellern stellt der Ausschuss einen neuen Plafond über wiederum EUR 100 Mio. für den privaten Sektor zur Verfügung, der auch in diesen schwierigen Zeiten gute Absicherungsmöglichkeiten bietet.

Für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten mit privaten Bestellern gibt es keine formellen Deckungsbeschränkungen. Für Plafondgeschäfte mit privaten Abnehmern bestehen die bisherigen Ausnutzungsbedingungen fort, d.h. es gilt eine Orientierungsgröße in Höhe von EUR 10 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft, die bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit überschritten werden kann. Außerhalb des Plafonds bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Weder kurz- noch mittelfristige Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor können über Hermesdeckungen abgesichert werden.

Die wirtschaftliche Entwicklung Argentiniens hat sich nach einigen Jahren mit hohen Zuwachsraten im Zuge der allgemeinen Weltwirtschaftslage abgeschwächt, befindet sich aber immer noch auf relativ hohem Niveau. Aufgrund der bestehenden ungeregelten Staatsschulden werden weiterhin keine Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor übernommen.

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AGA-Report Nr. 144, 10/2006:

Seit der Wiedereröffnung von Deckungsmöglichkeiten für Argentinien Mitte 2002 gilt die Regel, dass der Deckungsschutz unter den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG) und revolvierenden Einzeldeckungen für künftige Versendungen automatisch aufgehoben wird, wenn eine Zahlung nicht spätestens sechs Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist. Seitdem sind die Zahlungserfahrungen mit privaten Bestellern und kurzfristigen Kreditlaufzeiten sehr gut und die Geschäftsabläufe haben sich weitestgehend wieder normalisiert. Daher hebt der Ausschuss die automatische Sperre bei Zahlungsverzügen auf und kehrt zur regulären Praxis bei der Behandlung von Zahlungsverzügen für APG und revolvierende Einzeldeckungen zurück. Bei den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light (APG-light) gilt bedingungsgemäß weiterhin die automatische Sperre bei Zahlungsverzögerungen von mehr als drei Monaten nach vereinbarter Fälligkeit.

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AGA-Report Nr. 118, 3/2005:

Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte der Ausschuss Anfang 2002 die Deckungsmöglichkeiten für Argentinien aufgehoben. Inzwischen verläuft die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sehr befriedigend. Der private Sektor profitiert von einer hohen öffentlichen Investitionstätigkeit und einem positiven regionalen Umfeld.

Vor diesem Hintergrund stellt der Ausschuss wieder Deckungsmöglichkeiten für private Besteller zur Verfügung. Dies gilt für kurzfristige Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten ohne betragsmäßige Beschränkungen, wobei bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen und revolvierenden Einzeldeckungen weiterhin der Deckungsschutz für künftige Versendungen automatisch aufgehoben wird, wenn eine Zahlung nicht spätestens sechs Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist.

Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten wird ein Plafond in Höhe von EUR 100 Mio. eingerichtet mit einer Orientierungsgröße von EUR 10 Mio. Auftragswert je Einzelgeschäft. Deren Überschreitung ist nur in Einzelfällen bei Projekten mit internationaler Beteiligung (Multi-sourcing) möglich. Für die Plafondbelegung gilt das „verschärfte Windhundverfahren“, d.h. bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erfolgt die Anschreibung erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages.

Außerhalb des Plafonds bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Für alle Geschäfte ist aktuelles Auskunftsmaterial über den Besteller erforderlich, das die Deckungsübernahme unter Anlegung eines strengen Bonitätsmaßstabes rechtfertigt.

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AGA-Report Nr. 110, 9/2004:

Aufgrund der guten Zahlungserfahrungen bei kurzfristigen Deckungen auf private Abnehmer und der verbesserten wirtschaftlichen Situation Argentiniens beschließt der Ausschuss die Möglichkeit, künftig neue APG-Limite wieder zugunsten aller privaten Besteller zu übernehmen. Wie bisher tritt bei Zahlungsverzögerungen von mehr als sechs Wochen eine automatische Sperre des Limits ein. Es gilt weiterhin ein strenger Bonitätsprüfungsmaßstab anhand aktuellen Auskunftsmaterials.

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AGA-Report Nr. 96, 10/2003:

Im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) konnten bestehende, aber gesperrte Limite auf private Besteller für die weitere Nutzung erst dann wieder freigegeben werden, wenn aktuelles Auskunftsmaterial die Deckungsübernahme bei strenger Bonitätsprüfung rechtfertigte und sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Schuldners vollständig und ohne Prolongation erfüllt wurden. Diese Bestimmung hat der Ausschuss jetzt geändert: Nunmehr können diese Limite auch dann wieder freigegeben werden, wenn zwar Prolongationen bestanden haben, diese aber vollständig bezahlt worden sind.

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AGA-Report Nr. 97, 12/2003:

Seit dem IMA-Beschluss vom August 2003 können im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG, APG-light) bestehende Limite auf private Besteller unter bestimmten Bedingungen wieder freigegeben werden (s. AGA-Report Nr. 96). Angesichts der guten Erfahrungen mit dieser Regelung und der konjunkturellen Erholung Argentiniens eröffnet der Ausschuss auch wieder Deckungsmöglichkeiten für neue Limitanträge, wenn es sich bei dem privaten Abnehmer um

  • ein verbundenes Unternehmen,
  • ein Unternehmen, das Teil eines internationalen Konzern ist, dessen Bonität außer Zweifel steht, oder
  • ein Unternehmen, mit dem der Antragsteller in den letzten 12 Monaten auf unbesicherter Basis und eigenes Risiko mindestens Umsätze in Höhe des Limits abgewickelt hat und diese pünktlich bezahlt wurden handelt.

Auch für diese Neuanträge gilt, dass aktuelles Auskunftsmaterial über den ausländischen Abnehmer vorliegen muss, welches die Deckungsübernahme unter Anlegung eines strengen Bonitätsmaßstabes rechtfertigt, und dass der Deckungsschutz für zukünftige Versendungen automatisch entfällt, wenn eine Zahlung nicht spätestens 6 Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist.

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AGA-Report Nr. 91, 8/2002:

Der Ausschuss hatte Ende Januar 2002 den Deckungsschutz für Versendungen unter bestimmten Limiten aufgehoben. Ab sofort können bestehende Limite auf private Besteller im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen für die weitere Nutzung wieder freigegeben werden, wenn

  • sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Schuldners bislang vollständig und ohne Prolongation erfüllt wurden und
  • aktuelles Auskunftsmaterial über den ausländischen Abnehmer vorliegt, das die Deckungsübernahme unter Anlegung eines strengen Bonitätsmaßstabes rechtfertigt.

Der Deckungsschutz unter den freigegebenen Limiten wird automatisch für zukünftige Versendungen aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens 6 Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist.

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AGA-Report Nr. 89, 3/2002:

Der Ausschuß hatte in seiner Sitzung vom 10. Januar 2002 die Deckungsmöglichkeiten aufgehoben, allerdings mit der Ausnahme für bestehende Limite bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen und revolvierenden Deckungen. Für diese sollte die Deckung erst bei mehr als vierwöchigem Zahlungsverzug automatisch aufgehoben werden. Aufgrund der Verfestigung der haushaltspolitischen Krise Argentiniens läßt sich diese Stützung durch die Ausfuhrgewährleistungen nicht mehr aufrechterhalten. Der Ausschuß hebt daher den Deckungsschutz nunmehr komplett auf, d.h. selbst für künftige Versendungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen.

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AGA-Report Nr. 88, 1/2002:

Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation Argentiniens hebt der Ausschuß die Deckungsmöglichkeiten für Neuanträge sowohl im kurzfristigen als auch im mittel- und langfristigen Bereich auf. Ebenso werden bestehende Grundsatzzusagen aufgrund der veränderten Sachlage aufgehoben. In bestehende Limite bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen und revolvierenden Deckungen wird zunächst nicht eingegriffen; sobald allerdings ein Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen eintritt, wird das Limit automatisch gesperrt, so daß dann keine weiteren Lieferungen unter Deckungsschutz mehr möglich sind.

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AGA-Report Nr. 84, 2/2001:

Der bereits seit 1999 bestehende Plafond über DM 400 Mio. weist noch genügend Freiraum für die Deckung weiterer Exportgeschäfte auf. Er wird daher zu den bisherigen Regeln mit einer unveränderten Orientierungsgröße von DM 40 Mio. pro Einzelgeschäft auch im Jahre 2001 fortgeführt.

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AGA-Report Nr. 80, 3/2000:

Der Jahresplafond 1998 über DM 400 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten weist noch genügend Freiraum für neue Deckungsübernahmen auf und wird für das Jahr 2000 bei unveränderter Orientierungsgröße von DM 40 Mio. verlängert. Auch die Belegungsregel, wonach eine Plafondreservierung bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages stattfindet (sog. verschärftes Windhundverfahren), bleibt unverändert.

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AGA-Report Nr. 75, 1/1999:

Es wurde ein Jahresplafond 1999 über erneut DM 400 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten beschlossen. Die Orientierungsgröße beträgt wie bisher DM 40 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Für die Plafondbelegung gilt das "verschärfte Windhundverfahren".

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AGA-Report Nr. 70, 2/1998:

Es wurde ein Jahresplafond 1998 über DM 400 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten beschlossen. Die Orientierungsgröße beträgt wie bisher DM 40 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Für die Plafondbelegung gilt das "verschärfte Windhundverfahren".

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AGA-Report Nr. 64, 1/1997:

Der Jahresplafond 1996 über DM 400 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten wird 1997 zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Es gilt weiterhin eine Orientierungsgröße von DM 40 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Die Vergabe erfolgt nach dem verschärften Windhundverfahren.

Wie bisher können Deckungen für Geschäfte mit dem privaten Sektor generell nur nach strenger Bonitätsprüfung des argentinischen Abnehmers übernommen werden. Langjährige Geschäftsbeziehungen mit guten Zahlungserfahrungen werden hierbei berücksichtigt. Ansonsten sind weiterhin Banksicherheiten erforderlich (Ausnahme: Lieferungen an eigene Tochtergesellschaften).

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AGA-Report Nr. 60, 4/1996:

Der noch aus dem Jahr 1995 übernommene Jahresplafond für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten (vgl. AGA-Report Nr. 59) ist inzwischen weitgehend erschöpft. Der Ausschuß hat deshalb für das Jahr 1996 einen neuen Plafond in Höhe von wiederum DM 400 Mio. eingerichtet. Die Orientierungsgröße für Plafondgeschäfte wurde auf DM 40 Mio. pro Einzelgeschäft verdoppelt und damit der in den vergangenen Jahren angestiegenen Plafondhöhe angepaßt. Eine Plafondreservierung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.

Wie bisher können Deckungen für Geschäfte mit dem privaten Sektor generell nur nach strenger Bonitätsprüfung des argentinischen Abnehmers übernommen werden. Langjährige Geschäftsbeziehungen mit guten Zahlungserfahrungen werden hierbei berücksichtigt. Ansonsten sind weiterhin Banksicherheiten erforderlich (Ausnahme: Lieferungen an eigene Tochtergesellschaften).

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AGA-Report Nr. 59, 2/1996:

Der Jahresplafond 1995 über DM 400 Mio. für Kreditgeschäfte war bis zum Jahresende nur zu zwei Dritteln ausgenutzt. Der Ausschuß hat deshalb beschlossen, zunächst keinen neuen Jahresplafond einzurichten, sondern den Plafond 1995 zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen.

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AGA-Report Nr. 54, 2/1995:

Der Ausschuß hat für das Jahr 1995 einen Deckungsplafond in Höhe von DM 400 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten zur Verfügung gestellt. Die Orientierungsgröße beträgt DM 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Plafondreservierung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.

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AGA-Report Nr. 52, 10/1994:

Nachdem der für das Jahr 1994 eingerichtete Deckungsplafond in Höhe von DM 300 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten seit kurzem vollständig erschöpft ist, sah sich der Ausschuß im Hinblick auf die derzeitige positive Wirtschaftsentwicklung veranlaßt, weitere Plafondmittel in Höhe von DM 100 Mio. zur Verfügung zu stellen. Die Orientierungsgröße beträgt nach wie vor DM 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft.

Für die Ausnutzung des Plafonds gilt das sogenannte verschärfte Windhundverfahren (vgl. AGA-Report Nr. 46).

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