Inhaltsbereich

 

AGA-Report: Angola

AGA-Report Nr. 179, 7/2009:

Der Ausschuss richtet zur Steuerung des Länderobligos einen Plafond in Höhe von EUR 300 Mio. für Exportgeschäfte mit über zwölf Monate hinausgehenden Kreditlaufzeiten bei ansonsten weitgehend unveränderten Deckungsbedingungen ein.

Plafondgeschäfte werden von Fall zu Fall bei besonderer Förderungswürdigkeit und bis zu einer Orientierungsgröße von EUR 30 Mio. pro Einzelgeschäft übernommen. Außerhalb des Plafonds, auf den im Gegensatz zum üblichen Verfahren auch die grundsätzlich entschiedenen Geschäfte angerechnet werden, bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis, sowie für vollständig international finanzierte Geschäfte.

Weiterhin können kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten bei Auftragswerten von bis zu EUR 500.000, zu kurzfristigen Bedingungen finanzierte Infrastrukturprojekte auch mit höheren Auftragswerten in Deckung genommen werden.

Bei kurzfristigen Geschäften mit Auftragswerten bis zu EUR 500.000 sind bei nicht ausreichender Bonität des Bestellers Banksicherheiten erforderlich. Für Geschäfte mit höheren Auftragswerten oder längeren Laufzeiten sind

  • bei öffentlichen Abnehmern generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank zu stellen,
  • bei Geschäften mit privaten Bestellern Sicherheiten einer im Einzelfall zu prüfenden Bank erforderlich, während Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank nur von Fall zu Fall akzeptiert werden.

nach oben

AGA-Report Nr. 170, 10/2008:

Auf der Grundlage aktueller Analysen und der Einschätzung des Landes durch den Internationalen Währungsfond (IWF) hebt der Ausschuss die seit Oktober 2007 bestehende Begrenzung der zulässigen Kreditlaufzeit von maximal fünf Jahren ab sofort auf.

Nach Berechnungen des IWF weist Angola eine vergleichsweise niedrige Verschuldung auf, die nur zu geringen Belastungen durch den Schuldendienst führt. In den offiziellen Zahlen sind zwar einige hohe Infrastrukturkredite, beispielsweise aus China, nicht enthalten, auf der anderen Seite müssten die Öl-Einkünfte aufgrund der neu entdeckten Öl- und Gasvorkommen neu bewertet werden. Das Land dürfte dadurch in der Lage sein, den Abbau seiner Altschulden in den kommenden Jahren fortzusetzen. Für die nächsten 12 bis 14 Jahre verfügt Angola über verlässliche und hohe Einnahmen aus der Rohstoffgewinnung. Inwieweit danach sukzessive andere Sektoren zum Wirtschaftswachstum beitragen können, hängt davon ab, ob die Regierung notwendige Strukturreformen beschleunigt und die hohen Mittelzuflüsse produktiv einsetzt.

nach oben

AGA-Report Nr. 105, 6/2004:

Aufgrund der positiven Einschätzung der wirtschaftlichen Möglichkeiten Angolas und des gut entwickelten Bankensektors beschließt der Ausschuss eine Erweiterung der Deckungsmöglichkeiten.

Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten richtet der Ausschuss einen Plafond in Höhe von EUR 100 Mio. ein mit einer Orientierungsgröße von EUR 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages statt („verschärftes Windhundverfahren“). Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen - auch auf Gegengeschäftsbasis - sowie für Geschäfte, die im vollen Umfang international finanziert werden.

Bei kurzfristigen Geschäften sind weiterhin grundsätzlich Akkreditive erforderlich; die Prüfung akkreditiveröffnender Banken erfolgt im Einzelfall. Für Geschäfte mit darüber hinausgehenden Laufzeiten

  • mit dem öffentlichen Sektor sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank zu erbringen;
  • mit dem privaten Sektor sind Sicherheiten einer im Einzelfall zu prüfenden Bank erforderlich; Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank werden nur von Fall zu Fall akzeptiert.

nach oben

AGA-Report Nr. 98, 1/2004:

Nachdem der Bürgerkrieg 30 Jahre angedauert hatte, waren 1991 die Deckungsmöglichkeiten für Angola-Geschäfte aufgehoben worden. Mit dem Friedensabkommen vom April 2002 wurden die kriegerischen Handlungen in Angola beendet und die Regierung bemüht sich seither um politische und wirtschaftliche Stabilisierung. Nach Abschluss eines bilateralen Konsolidierungsabkommens bezüglich der Altforderungen der ehemaligen DDR eröffnet der Ausschuss wieder Deckungsmöglichkeiten.

Für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten bestehen Deckungsmöglichkeiten für Auftragswerte bis max. EUR 500.000 je Einzelgeschäft. Deckungsvoraussetzungen sind Akkreditive anerkannter Banken. Welche Banken in welchem Umfang anerkannt werden können, unterliegt einer strengen Bonitätsprüfung im Einzelfall. Abweichend vom üblichen Procedere können im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen keine Limitanträge, sondern nur Einzelanträge entschieden werden. Dabei gilt, dass positive Entscheidungen nur über Geschäfte getroffen werden können, bei denen die Lieferungen nicht später als 3 Monate nach Entscheidungsdatum abgeschlossen sind.

Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall für kleinere Geschäfte vorzugsweise für die Förderung des privaten Sektors. Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor unterliegen einer besonderen Prüfung der Förderungswürdigkeit. Für mittelfristige Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Bei privaten Bestellern sind Sicherheiten von noch zu prüfenden Banken zu stellen, im Einzelfall können auch Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank akzeptiert werden.

Darüber hinaus bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.

nach oben


 

Fußzeile