Inhaltsbereich

 

AGA-Report: Albanien

AGA-Report Nr. 166, 7/2008:

Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung Albaniens und der guten Zahlungserfahrungen verbessert der Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten. Bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten über 12 Monaten sind Banksicherheiten jetzt nicht mehr generell zu stellen, sondern - wie auch bei kurzfristigen Geschäften - nur bei nicht ausreichender Bonität des Bestellers. Auch wird die Kreditierung örtlicher Kosten, die seit 1977 nicht mehr möglich war, wieder zugelassen.

Deckungsmöglichkeiten bestehen nunmehr für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten ohne formelle Beschränkungen. Kleinere Geschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten können von Fall zu Fall in Deckung genommen werden. Zurückhaltung gilt allerdings bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor. Darüber hinaus bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.

Die Wirtschaft Albaniens hat sich in den vergangenen Jahren – von einem niedrigen Niveau kommend - kräftig erholt und weist hohe Wachstumsraten auf. In den Jahren 2006 und 2007 stieg das Bruttoinlandsprodukt um 5 % bzw. 6 %. In politischer Hinsicht sind die positiven Effekte des 2006 mit der EU abgeschlossenen Stabilitäts- und Assoziierungsabkommens (SAA) hervorzuheben.

nach oben

AGA-Report Nr. 94, 2/2003:

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung des Landes erweitert der Ausschuss die bestehenden Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte auch auf mittel- und langfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten auf Einzelfallbasis. Bei kurzfristigen Geschäften wird auf ein generelles Sicherheitenerfordernis verzichtet, stattdessen erfolgt eine strenge Bonitätsprüfung. Im Zweifel sind jedoch weiterhin Banksicherheiten beizubringen. Bei mittel- und langfristigen Geschäften sind generell Banksicherheiten erforderlich. Die Anerkennung der National Commercial Bank of Albania (NCBR) wurde gestrichen, stattdessen erfolgt sowohl im kurz- als auch im mittelfristigen Bereich eine Bankenanerkennung im Einzelfall.

nach oben

AGA-Report Nr. 58, 11/1995:

Die Deckungsmöglichkeiten sind nach wie vor beschränkt auf Geschäfte mit Laufzeiten von maximal 180 Tagen. Die Zahlung muß aus einem vor Risikobeginn eröffneten Akkreditiv erfolgen. Hierfür kam bisher nur die albanische Zentralbank in Betracht. Inzwischen hat sich herausgestellt, daß diese lediglich die Aufgaben einer Notenbank wahrnimmt und deshalb zur Eröffnung von Akkreditiven nicht befugt ist. Der Ausschuß hat stattdessen die National Commercial Bank of Albania (NCBA) als Akkreditivbank anerkannt.

nach oben

AGA-Report Nr. 51, 7/1994:

Nach Abschluß des bilateralen Umschuldungsabkommens hat der Ausschuß jetzt Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 180 Tagen zur Verfügung gestellt. Für alle Geschäfte sind Akkreditive der albanischen Zentralbank vor Risikobeginn erforderlich.

nach oben


 

Fußzeile