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AGA-Report: Afghanistan
AGA-Report Nr. 113, 11/2004:
Der Ausschuss hat geprüft, inwieweit die seit 1987 bestehende Deckungssperre aufgehoben werden könnte. Während Afghanistan inzwischen von einer demokratischen Regierung geführt wird, ist die Sicherheitslage im Lande nach wie vor angespannt. Das Wirtschaftswachstum ist maßgeblich auf die massive Wiederaufbauhilfe der internationalen Gebergemeinschaft zurückzuführen, von deren Unterstützung das Land noch auf Jahre abhängig sein wird. Dagegen mangelt es an inländischen Produktionskapazitäten, die Arbeitsplätze schaffen und Wachstum generieren könnten. Positiv gestaltet sich die Restrukturierung und Schaffung eines funktionsfähigen Bankensektors.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Ausschuss eine vorsichtige Wiedereröffnung von Deckungsmöglichkeiten. Deckungen können nunmehr wieder übernommen werden für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten mit privaten Bestellern und Auftragswerten von nicht mehr als EUR 100.000, wenn
- es sich bei dem Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt,
- es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationa-len Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht oder
- es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, über das aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme rechtfertigt. Im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich.
Der Deckungsschutz für künftige Versendungen wird automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist. Die Deckung von Transit- und sonstiger Auslandsware ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Zulieferungen handelt. Die Höchstbeträge V (wirtschaftliche und politische Risiken) und VI (nur politische Risiken) unter den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen dürfen maximal EUR 500.000 betragen. Darüber hinaus gelten dieselben Voraussetzungen wie für Einzeldeckungen einschließlich der automatischen Sperre.
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