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AGA-Report: Ägypten
AGA-Report Nr. 199, 1/2011:
Der Ausschuss hat die African Export-Import Bank (Afreximbank), Kairo, als Garantin und Darlehensnehmerin innerhalb eines Obligorahmens von EUR 75 Mio. anerkannt. Dabei erfolgt weiterhin eine Einzelfallprüfung aller Geschäfte unter Berücksichtigung der jeweiligen Beschlusslagen.
Die Afreximbank wurde 1993 als multilaterales Institut zur Handelsförderung innerhalb Afrikas sowie zur Förderung des interkontinentalen Handels gegründet und befindet sich in einer geordneten wirtschaftlichen Situation. Neben der internationalen Eignerstruktur – beteiligt sind inzwischen 24 Länder – rundet auch ein Rating im Investment-Bereich das positive Bild der Bank ab.
AGA-Report Nr. 165, 6/2008:
Vor dem Hintergrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung und der weiter umgesetzten Reformmaßnahmen stellt der Ausschuss eine Beschlusslage ohne Deckungseinschränkungen her. Bisher waren für eine Deckungsübernahme für Geschäfte mit mittel- und langfristigen Kreditlaufzeiten generell Banksicherheiten zu stellen, auf die nur nach strenger Bonitätsprüfung verzichtet werden konnte.
Ägypten hat seit dem Beginn grundlegender wirtschaftspolitischer Reformen im Jahre 2004 bereits gute Erfolge aufzuweisen, z.B. bei der Privatisierung von Staatsunternehmen, bei der Verbesserung des Investitionsklimas und der Modernisierung der Gesetzgebung. Der aktuelle Fünfjahresplan (2007 - 2012) kündigt Maßnahmen zur jährlichen Steigerung des Wachstums (8 %) an, um vor allem die sehr hohe Staatsverschuldung zurückzufahren und die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
AGA-Report Nr. 92, 10/2001:
Seit 1994 wurde das Deckungsvolumen mittel- und langfristiger Geschäfte durch Plafonds begrenzt. Der zuletzt im Jahre 1997 eingerichtete Plafond über EUR 200 Mio. wurde bis heute so gut wie nicht genutzt. Eine Einschränkung der Beschlusslage wegen knapper Mittel war daher nicht mehr erforderlich. Der Plafond wurde deswegen bei guten Zahlungserfahrungen zugunsten einer ansonsten unveränderten offenen Beschlusslage aufgehoben.
AGA-Report Nr. 83, 12/2000:
Für Ägypten-Geschäfte sind nach wie vor grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich. Bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten konnte, soweit eine strenge Bonitätsprüfung es zuließ, eine Deckung auf unbesicherter Basis erfolgen. Dies ist künftig auch bei mittel- und lang-fristigen Geschäften möglich.
AGA-Report Nr. 71, 4/1998:
Für Ägypten-Geschäfte
waren bisher generell Banksicherheiten
erforderlich. Künftig können
nach strenger Bonitätsprüfung
Geschäfte mit Laufzeiten
bis zu 12 Monaten
auf unbesicherter Basis erfolgen.
AGA-Report Nr. 68, 9/1997:
Es wurde ein bis Ende des Jahres
1997 zur Verfügung stehender
Plafond in Höhe von DM
400 Mio. für Geschäfte
mit Kreditlaufzeiten von mehr
als 12 Monaten eingerichtet.
Eine Begrenzung durch eine Orientierungsgröße
besteht nicht mehr. Ebenso entfällt
die Einschränkung auf den
privaten Sektor. Eine Anschreibung
auf den Plafond findet bei Geschäften,
die aus gebundenen Finanzkrediten
finanziert werden, erst nach
Abschluß auch des Finanzkreditvertrages
statt (sog. verschärftes
Windhundverfahren).
AGA-Report Nr. 64, 1/1997:
Der Ende 1993 eingerichtete Plafond über DM 100 Mio. für Kreditgeschäfte mit Lauf-zeiten von mehr als 12 Monaten wird auch 1997 zu den bisherigen Bedingungen (siehe AGA-Report Nr. 56) weitergeführt, da noch ausreichend unausgenutzte Mittel zur Ver-fügung stehen.
AGA-Report Nr. 59, 2/1996:
Da der bereits Ende 1993 eingerichtete DM 100 Mio. Plafond für Kreditgeschäfte auch 1995 noch im vollen Umfang zur Verfügung stand, hat der Ausschuß eine Weiterführung im Jahr 1996 zu den bisherigen Bedingungen beschlossen (siehe auch AGA-Report Nr. 56).
AGA-Report Nr. 56, 6/1995:
Im Rahmen des Jahresplafonds
1995 in Höhe von DM 100
Mio. für Geschäfte
mit Kre-ditlaufzeiten von mehr
als 12 Monaten wurden bisher
nur Sicherheiten von Banken
des privaten Sektors akzeptiert
(vgl. AGA-Report Nr. 54). Der
Ausschuß hat sich jetzt
bereit erklärt, die trotz
ihrer privatrechtlichen Organisationsform
als Banken des staatlichen Sektors
eingestuften Banken
National Bank of Egypt
Bank of Cairo
isr Bank
Bank of Alexandria
auch als Garanten im Rahmen
des Plafonds zuzulassen.
AGA-Report Nr. 54, 2/1995:
Im AGA-Report Nr. 46 und 47 berichteten wir über die Einführung eines Jahresplafonds 1994 für den privaten Wirtschaftssektor in Höhe von DM 100 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten. Da der Plafond im abgelaufenen Jahr kaum in Anspruch genommen wurde, hat der Ausschuß die Fortführung des Plafonds für 1995 zu unveränderten Bedingungen beschlossen. Es gilt weiterhin eine Orientie-rungsgröße von DM 10 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Die Plafondreservierung erfolgt bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages.
Für alle Plafondgeschäfte sind Sicherheiten von Banken des privaten Sektors erforderlich. Als solche sind - vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung im Einzelfall - anerkannt:
- Egypt Arab African Bank,
- Egyptian American Bank,
- Misr Exterior Bank,
- Misr International Bank,
- Credit International d'Egypte,
- Commercial International Bank,
- Alwatany Bank of Egypt.
Für das kurzfristige Geschäft bestehen keine betragsmäßigen Beschränkungen. Hier sind ebenfalls Sicherheiten erforderlich, diese können jedoch auch von Banken des öffentlichen Sektors gestellt werden (vgl. AGA-Report Nr. 46).
AGA-Report Nr. 50 / Juni 1994
Im AGA-Report Nr. 47 und 48 berichteten wir über die Einstufung verschiedener Ban-ken als solche des privatrechtlichen Sektors. Jetzt wurde auch die Alwatany Bank of Egypt in Kairo als diesem Sektor zugehörig eingestuft. Die Einstufung ist von Bedeu-tung, da Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten zur Zeit nur für den privatrechtlichen Sektor bestehen. Wie bei den übrigen Banken des privaten Sektors entbindet die vorgenommene Einstufung der Alwatany Bank nicht von einer in jedem Einzelfall vorzunehmenden Bonitätsprüfung.
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