Inhaltsbereich

 

AGA-Report Nr. 99

Februar 2004

Inhaltsverzeichnis

Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Länderinformationen

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Download Printversion

AGA-Report Nr. 099

nach oben


Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

China

Bisher waren für die Deckungsübernahme von Geschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten grundsätzlich Sicherheiten einer anerkannten Bank zu stellen. Vor dem Hintergrund einer verbesserten Qualität der Rechnungslegung bzw. der Bilanzen chinesischer Unternehmen hebt der Ausschuss dieses strenge Sicherheitenerfordernis auf. Künftig ist im Einzelfall und nach strenger Bonitätsprüfung ein Verzicht auf Banksicherheiten möglich.

nach oben

Dominikanische Republik

Die dominikanische Wirtschaft befindet sich in einer Rezessionsphase und die kurzfristige Verschuldungssituation ist äußerst angespannt. Das Land bewegt sich seit geraumer Zeit am Rande einer Liquiditätskrise. Vor diesem Hintergrund hebt der Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten für den öffentlichen Sektor für mittel- und langfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate auf. Im Hinblick auf die geänderte Sach- und Rechtslage sieht sich der Ausschuss zudem gezwungen, Obligovormerkungen zurückzunehmen.

nach oben

Iran

In der jüngeren Vergangenheit wurden vermehrt Geschäfte in Deckung genommen, welche eine Akkreditivbesicherung durch die Bank Mellat vorsehen. Nachdem der bisherige Obligorahmen von EUR 25 Mio. erschöpft war und bisher sehr gute Erfahrungen mit der Bank vorlagen, erhöhte der Ausschuss den Obligorahmen für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten auf EUR 50 Mio.

nach oben

Mali

Mali verfügt seit dem Übergang zur Demokratie vor gut 12 Jahren über eine zunehmend gefestigte politische Situation, die sich auch unmittelbar auf das wirtschaftliche Geschehen auswirkt. Zwar ist die Wirtschaftskraft gering und ein Großteil der Bevölkerung lebt weiterhin unter der Armutsgrenze, dennoch hat das Land seine wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geordnet. Relativ niedrige Zinsen und eine geringe Inflation sowie das seit längerer Zeit anhaltende Wachstum sichern ein günstiges Umfeld für unternehmerische Entscheidungen. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung öffnet der Ausschuss moderat die Deckungspolitik.

Nunmehr bestehen Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten und Auftragswerten bis zu EUR 500.000. Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate mit dem privaten Sektor können von Fall zu Fall gedeckt werden. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.

nach oben

Usbekistan

Die State Joint-Stock Commercial Bank Asaka (Asaka Bank), Taschkent, wurde vom Ausschuss als Garant und Darlehensnehmer für kurz- und mittel-/langfristige Geschäfte generell bis zu einem Gesamtobligo von EUR 75 Mio. anerkannt. Die zweitgrößte Bank Usbekistans, an der sich auch internationale Finanzinstitute beteiligen wollen, verfügt über eine sehr hohe Eigenmittelausstattung. Zudem berichten deutsche Geschäftsbanken über gute Erfahrungen mit der Asaka Bank und auch die ersten Zahlungserfahrungen sind positiv.

nach oben

Venezuela

Die gesamtwirtschaftliche Situation des Landes, die den Ausschuss kürzlich bewogen hatte, die Deckungen einzustellen, stellt sich nach wie vor sehr negativ dar. Allerdings haben die Devisenkontrollen und die Wiederaufnahme der Erdölförderung - wenn auch auf niedrigem Niveau - eine positive Entwicklung der Devisenreserven und Einnahmen bewirkt. Dies veranlasst den Ausschuss zwar nicht zu einer generellen Änderung der Beschlusslage; künftig wird er aber besonders prioritäre Projekte im Einzelfall prüfen.

nach oben

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Wiederaufnahme von Deckungen für den Iran

Über 20 Jahre lang war eine Absicherung von deutschen Direktinvestitionen im Iran nicht möglich. Schadenfälle aus den 70er Jahren standen der Vergabe neuer Investitionsgarantien entgegen. Mit der Unterzeichnung des neuen deutsch-iranischen Investitionsförderungsvertrages von 2003 hat die Bundesregierung nunmehr die Voraussetzungen geschaffen, wieder Garantien für Investitionen bei Projekten in diesem Land zu gewähren.

Die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes, wieder Deckungen zu übernehmen, wird von der deutschen Wirtschaft begrüßt, da der Iran für investive Engagements ein wichtiges Land geworden ist. Die Deckungsübernahme erfolgt allerdings gegenwärtig noch zu einem geringfügig erhöhten Garantieentgelt von 0,6 % p.a. (statt 0,5 %), weil aktuelle Erfahrungen zu den Investitionsbedingungen im Iran nicht vorliegen.

nach oben

Polen

Die Verhandlungen mit Polen wegen eines Änderungs- und Ergänzungsprotokolls zum Investitionsförderungsvertrag sind durch Unterzeichnung zum Abschluss gekommen. Damit haben sich beide Seiten auf notwendige Ergänzungen und Präzisierungen geeinigt, die eine deutliche Verbesserung des Rechtsschutzes für deutsche Direktinvestitionen in Polen darstellen. Der Bund hat sich daher bereit erklärt, wieder Investitionsgarantien für Projekte in Polen zu übernehmen.

nach oben


 

Fußzeile