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AGA-Report Nr. 203
Mai 2011
Inhaltsverzeichnis
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Länderinformation
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
- Jahresbericht soeben erschienen: Entwicklung der Investitionsgarantien im Jahr 2010
- Sierra Leone - erste Garantie übernommen
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AGA-Report
Nr. 203 (109 KB)
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Weißrussland
Im Rahmen von Geschäften unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung kam es in der jüngeren Vergangenheit vereinzelt zu Problemen bei der Konvertierung und dem Transfer (KT) weißrussischer Rubel. Aus diesem Grund beschließt der Ausschuss, für künftige Versendungen die Schaden begründende Karenzfrist für den KT-Fall von drei Monaten auf sechs Monate zu verlängern. Die sonstigen Bestimmungen der Beschlusslage zu Sicherheiten und Entscheidungsverfahren bleiben unverändert.
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Jahresbericht soeben erschienen: Entwicklung der Investitionsgarantien im Jahr 2010
Vor 50 Jahren hat die Bundesregierung die erste Investitionsgarantie übernommen. Die Garantien haben sich seither als fester Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung etabliert und auch in der Finanz- und Wirtschaftskrise zahlreichen Unternehmen bei der Durchführung ihrer Auslandsprojekte wirksam helfen können. Im Jahr 2010 wurden Garantien in Höhe von EUR 5,8 Mrd. für 83 Projekte in 24 Entwicklungs- und Reformländern übernommen. Dies ist das zweitbeste Ergebnis in der Geschichte der Investitionsgarantien. Jede vierte Garantie betraf dabei kleine und mittlere Unternehmen.
Unter den zahlreichen Ländern befinden sich auch viele afrikanische und zentralasiatische Länder wie etwa Äthiopien, Angola, Ruanda, Georgien, Kasachstan und Usbekistan. Die meisten Garantien wurden für Projekte in Russland, China und der Ukraine übernommen. Das höchste neue Garantievolumen hingegen bezog sich auf Erdöl- und Erdgasprojekte in Libyen und Ägypten. Branchenschwerpunkte lagen bei den Sektoren Chemie und Bau. Das Garantieobligo erhöhte sich Ende 2010 auf EUR 27,7 Mrd. und damit auf den höchsten Stand seit Bestehen des Förderinstruments. Nähere Informationen lassen sich dem Jahresbericht entnehmen, der neben grundlegenden Informationen zur Wirkungsweise der Garantien auch Beispielfälle aus der Praxis bei Schadenfällen sowie einen Exkurs des Ostasiatischen Vereins, Hamburg, über die Entwicklung bei den deutschen Direktinvestitionen in Südostasien enthält.
Druckexemplare können beim zuständigen Mandatar der Bundesrepublik Deutschland, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (Telefon +49 (0)40 / 88 34 - 94 51, Telefax +49 (0)40 / 88 34 - 94 99, E-Mail: investitionsgarantien@de.pwc.com) angefordert werden. Darüber hinaus steht der Bericht auch im Internet unter www.agaportal.de als Download zur Verfügung.
Sierra Leone - erste Garantie übernommen
Erstmals seit Inkrafttreten des bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzvertrages (IFV) am 10. Dezember 1966 hat die Bundesrepublik Deutschland eine Garantie für deutsche Kapitalanlagen in Sierra Leone übernommen. Der IFV, für dessen Anwendbarkeit keine besonderen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse vorgesehen sind, gilt im Falle einer Kündigung für Kapitalanlagen, die bis zu seinem Außerkrafttreten vorgenommen wurden, weitere 15 Jahre fort. Der IMA berücksichtigt bei seiner Entscheidung über die Möglichkeit der Einbeziehung von Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) sowie des Risikos von Zahlungsverboten oder Moratorien (ZM-Fall) in die Garantie die jeweilige Projektstruktur und die aktuelle wirtschaftliche Situation in Sierra Leone. Eine Ertragsdeckung war im entschiedenen Fall nicht beantragt worden.
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