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AGA-Report Nr. 202

April 2011

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Länderinformation

Deckungspraxis

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AGA-Report Nr. 202 (95,6 KB)

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Niederländische Antillen

Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich der Verbund aus den fünf Inseln Bonaire, St. Eustatius, Saba, Curaçao und Sint Maarten formell in neue Gebietseinheiten aufgeteilt: Bonaire, St. Eustatius und Saba haben nunmehr einen Status als "Besondere Gemeinden innerhalb der Niederlande" erlangt, während Curaçao und Sint Maarten jeweils zu "Autonomen Gebieten innerhalb des Königreiches der Niederlande" erklärt wurden. Die Teilung und das damit verbundene Ende der Existenz des Staates Niederländische Antillen hat umfangreiche fiskalische, wirtschaftliche und politische Folgen. In Bezug auf die Hermesdeckungen wurde eine Überprüfung der Beschlusslage erforderlich.

Aufgrund ihrer hohen Verbundenheit mit dem Mutterland Niederlande sind Bonaire, St. Eustatius und Saba in die Entgeltkategorie 0 eingestuft worden. Kurzfristige Geschäfte mit Abnehmern auf diesen Inseln zählen nunmehr zu den „marktfähigen Risiken“, für die keine kurzfristigen Deckungen mehr übernommen werden dürfen.

Curaçao und Sint Maarten verbleiben hingegen bis auf Weiteres in der bisher für die Niederländischen Antillen gültigen Entgeltkategorie 5. Kurzfristige Deckungsmöglichkeiten stehen für diese Exportmärkte weiter zur Verfügung.

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Testphase für neues Prämienmodell beginnt

Ab sofort beginnt die Testphase für das ab dem 1. September 2011 geltende neue Entgeltmodell der Exportkreditgarantien. Nachdem bereits seit 1999 international einheitliche Mindestprämien für die Länderrisiken bestehen, sieht das neue Modell nunmehr auch Mindestprämien für die gedeckten Käuferrisiken vor. Es setzt damit die Vorgaben des im Februar vergangenen Jahres auf OECD-Ebene ausgehandelten Kompromisses für staatliche Exportkreditversicherungen in die Praxis um und ist im Ergebnis ein wichtiger Schritt zur internationalen Wettbewerbsgleichheit.

Eine der zentralen Änderungen zum bestehenden Entgeltmodell ist, dass die Kalkulation auf Basis von Risikokategorien erfolgt, die nicht mehr nach Banken- und Käuferrisiko unterscheiden. Die Anzahl der Risikokategorien variiert in Abhängigkeit von der anwendbaren Länderkategorie. Die Einstufung von Käufern und Banken in die Risikokategorien orientiert sich stärker als bislang an externen Ratings. Zu den Neuerungen gehört, dass eine der Risikokategorien für Käufer bzw. Darlehensnehmer vorgesehen ist, denen Ratingagenturen ein geringeres Ausfallrisiko als das der Zentralbank bzw. des Finanzministeriums (sovereign risk) des betreffenden Landes bescheinigen.

Die OECD-Vereinbarung wird zu einer weitreichenden Vereinheitlichung der Exportkreditversicherungsprämien im internationalen Vergleich führen. Es bestehen jedoch Gestaltungsspielräume, die jedes Mitgliedsland individuell nutzen kann. Vorrangiges Ziel der Bundesregierung ist es, die Veränderungen des Entgeltsystems insgesamt aufkommensneutral zu gestalten. Die Erzielung eines veränderten Entgeltaufkommens ist explizit nicht mit der Einführung beabsichtigt.

Die jetzt beginnende Testphase wird zeigen, ob die zuvor erfolgten Berechnungen vor diesem Hintergrund Bestand haben. Im Anschluss hieran erhalten Exporteure neben der Berechnung des derzeitigen Entgelts eine Indikation für das Entgelt nach dem neuen System. Bis zum 31. August 2011 sind jedoch allein die Entgelte nach dem derzeit bestehenden Modell gültig.

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Neue Ländereinstufungen

Mit Wirkung ab 7. April 2011 haben sich im deutschen System der Länderklassifizierungen folgende Änderungen ergeben:

Land Kategorie bisher
Bahrain 4 3
Libyen 7 5
Mongolei 5 6
Syrien 7 6

Ausführliche Informationen zur Systematik der Länderklassifizierungen finden Sie auf der Website www.agaportal.de im Menüpunkt Exportkreditgarantien – Deckungspolitik – Länderklassifizierungen.

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