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AGA-Report Nr. 201

März 2011

Inhaltsverzeichnis

Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Länderinformation

Deckungspraxis

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

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AGA-Report Nr. 201 (109 KB)

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Russland

Der Ausschuss akzeptiert bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten über 12 Monaten mit privaten Abnehmern zur Prüfung der Kundenbonität nunmehr auch Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre nach russischen Rechnungslegungsstandards, wenn der Auftragswert EUR 5 Mio. nicht überschreitet.

Bisher sah die Beschlusslage für diese Geschäfte, soweit sie nicht mit einer Staats- oder Bankgarantie besichert waren, nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse vor – eine Restriktion, die noch aus den 1990er Jahren stammte. Zuletzt akzeptierte der Ausschuss bereits bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit russische Rechnungslegungsstandards. Aus diesen Geschäften resultieren bislang keine negativen Erfahrungen, sodass internationale Rechnungslegungsstandards nun nur noch bei Auftragswerten über EUR 5 Mio. gefordert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.agaportal.de im Menüpunkt Exportkreditgarantien - Deckungspolitik – Länderbeschlüsse – Russland.

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Allgemeine Bedingungen für Garantien und Bürgschaften werden zusammengelegt

Bislang bestanden eigenständige Allgemeine Bedingungen für Geschäfte mit privaten Schuldnern (Garantien) und öffentlich-rechtlichen Schuldnern (Bürgschaften). Um die Übersicht über die Allgemeinen Bedingungen zu verbessern, werden diese zum 01. April 2011 zusammengelegt. Betroffen von dieser Maßnahme sind die Lieferantenkreditdeckung, die Fabrikationsrisikodeckung und die Finanzkreditdeckung. Während sich materiell keine Änderungen ergeben, werden die Begriffe „Garantie“ und „Bürgschaft“ – wie teilweise bereits auf den Internetseiten vorweggenommen - jeweils durch den einheitlichen Begriff „ Deckung“ ersetzt. Die Qualität der übernommenen Deckungen bleibt in jeder Hinsicht voll erhalten.

Die neuen Bedingungstexte werden am 01. April 2011 veröffentlicht und dann sofort wirksam. Für die bis dahin eingereichten, aber noch nicht entschiedenen Anträge werden noch die alten Bedingungstexte verwendet. Sonder- und Nebendeckungen wie Leistungsdeckung, Verbriefungsgarantie, Vertragsgarantiedeckung, Avalgarantien und Bauleistungsdeckung sowie diverse Rahmendeckungen werden ebenfalls auf die neuen Begriffe umgestellt. Dagegen bleiben die Allgemeinen Bedingungen für die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) unverändert.

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Refinanzierung hermesgedeckter Exportkredite über KfW weiterhin möglich

Seit September 2009 können deutsche Banken ihre hermesgedeckten Exportkredite über ein Programm der KfW-Bankengruppe langfristig refinanzieren. Dieses Programm gehörte zu den Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise und unterstützte Exporte von bisher insgesamt EUR 1,1 Mrd. Auf Initiative der Bundesregierung wird das Refinanzierungsprogramm ab sofort in leicht modifizierter Form bis Ende 2012 weitergeführt. Damit steht der deutschen Exportwirtschaft weiterhin ein staatliches Refinanzierungsinstrument zur Verfügung. Es leistet einen Beitrag zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für deutsche Exporteure im internationalen Vergleich.

Im Rahmen des Programms refinanziert die KfW von Geschäftsbanken vergebene Kredite, die der Finanzierung von deutschen Exporten dienen und mit einer entsprechenden Exportkreditgarantie abgesichert sind. In der Ausgestaltung der jeweiligen Finanzierungen wird eine Erfüllung der Mindestzinsvorgaben der EU Kommission sichergestellt.

Nach der Erteilung von Grundsatzzusagen können interessierte Banken Anfragen zu den Programmkonditionen direkt bei der KfW stellen. Nähere Informationen sind dem Merkblatt der KfW zu entnehmen.

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Rückversicherungsabkommen mit der slowakischen EXIMBANKA SR

Am 27. Januar 2011 hat Euler Hermes im Auftrag der Bundesregierung ein Rückversicherungsrahmenabkommen mit der slowakischen Exportno-importná banka Slovenskej republiky (EXIMBANKA SR) abgeschlossen. Seit der Unterzeichnung der ersten Kooperationsvereinbarung dieser Art mit der britischen ECGD im Juli 1998 wurden mit insgesamt 23 überwiegend europäischen Exportkreditagenturen (ECAs) entsprechende Abkommen vereinbart.

Angesichts der stetig zunehmenden Zahl an Ausfuhrgeschäften, an denen Exporteure aus mehr als nur einem Land beteiligt sind, gewinnt die Rückversicherung weiter an Bedeutung. Sie hat sich als wertvolles Vehikel zur Einbeziehung hoher Zulieferungsanteile bewährt, da sie die Absicherung von Multisourcing-Geschäften “aus einer Hand“ ermöglicht. Der Exporteur als Generalunternehmer und die Bank haben nur ihren staatlichen Exportkreditversicherer als Ansprechpartner. Dieser übernimmt im Außenverhältnis die gesamte Absicherung des Geschäftes und erhält im Innenverhältnis von der Partner-ECA eine Rückversicherung in Höhe des Wertes der Zulieferungen.

Durch das Rückversicherungsrahmenabkommen mit der 1997 gegründeten EXIMBANKA SR, die seit Oktober 2004 auch Mitglied der Berner Union ist, werden die bereits guten Kontakte der beiden ECAs weiter vertieft und eine noch bessere Zusammenarbeit im Interesse der deutschen und slowakischen Exporteure ermöglicht.

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Usbekistan – Garantieübernahmen nach wie vor möglich

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen für die Absicherung deutscher Investitionen in Usbekistan sind durch den am 23. Mai 1998 in Kraft getretenen deutsch-usbekischen Investitionsförderungsvertrag grundsätzlich gegeben. Angesichts der wirtschaftlichen Situation des Landes sah sich die Bundesregierung allerdings zuletzt nicht in der Lage, die Ertragsdeckung in die Garantie einzubeziehen. Darüber hinaus wurde auf der letzten IMA-Sitzung der generelle Ausschluss von Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und/oder Zahlungsverboten oder Moratorien (ZM-Fall) für erforderlich gehalten. Weitere Deckungsbeschränkungen sind nicht auszuschließen. Der Ausschuss wird bei seiner Entscheidung die aktuelle Situation im Land und die Sicherheitslage in der Region berücksichtigen.

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