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Kurzfristige Hermesdeckungen für fünf EU- und OECD-Länder weiterhin möglich

Dezember 2010

Die privaten Kreditversicherer haben sich, wie bereits berichtet, bereit erklärt, die vorübergehend vom Bund abgesicherten marktfähigen Risiken, d.h. kurzfristige Exportgeschäfte in die EU- und OECD-Kernländer, ohne erneute Bonitätsprüfung zu ihren üblichen Konditionen zu übernehmen. Lediglich die Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien sind von dieser Regelung ausgenommen und können weiterhin mit Exportkreditgarantien abgesichert werden. Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat die EU-Kommission am 21. Dezember zugestimmt. Diese Ausnahmeklausel ist bis 31. Dezember 2011 befristet und umfasst auch Lieferungen bis zum 30. Juni 2012, sofern die Exportverträge bis Ende 2011 unterzeichneten wurden. Mit Ausnahme der fünf Länder sind somit grundsätzlich die Deckungsmöglichkeiten vor der Finanzkrise wiederhergestellt. APG-Kunden erhalten ein gesondertes Schreiben zum weiteren Verfahren.

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