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Erklärung der privaten Kreditversicherer zur Absicherung kurzfristiger Exportgeschäfte in die EU- und Kern-OECD-Staaten
Dezember 2010
Im Zuge der Finanzmarktkrise hatte die EU-Kommission im August 2009 den staatlichen Kreditversicherern erlaubt, befristet bis zum 31. Dezember 2010 sogenannte marktfähige Risiken, d.h. kurzfristige Exportgeschäfte in EU- und OECD-Kernländer abzusichern. Vor Ablauf der Befristung haben nunmehr die in Deutschland tätigen privaten Kreditversicherer erklärt, ab 01.01.2011 diese derzeit vom Bund abgesicherten Risiken ohne erneute Bonitätsprüfung und zu ihren normalen Konditionen zu übernehmen. Damit bestehen für deutsche Exporteure wieder annähernd die gleichen Absicherungsmöglichkeiten wie vor der Krise.
Zu den Einzelheiten des Verfahrens werden die betroffenen Exporteure kurzfristig separate und individuelle Informationen durch die Mandatare erhalten.
Lediglich für einige der zum Kreis der marktfähigen Risiken zählenden Länder wird weiterhin kein ausreichendes privates Versicherungsangebot verfügbar sein: Für die Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien wird die Bundesregierung daher in den nächsten Tagen bei der EU-Kommission die Verlängerung der Ausnahmeregelung um ein Jahr beantragen. Mit einer Entscheidung rechnen wir im Laufe des Dezembers. Das Deckungsangebot des Bundes für Exportgeschäfte in Kern-OECD- und EU-Staaten mit kurzfristigen Zahlungszielen würde sich ab 2011 dann – eine entsprechende Genehmigung der EU-Kommission vorausgesetzt – auf diese Märkte beschränken. Wir werden hierüber im AGA-Report berichten. APG-Kunden erhalten ein separates Schreiben und einen Nachtrag zum Pauschalvertrag, sofern eines der im Fall der Genehmigung weiterhin absicherbaren Länder im Vertrag enthalten ist.
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