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AGA-Report Nr. 197
November 2010
Inhaltsverzeichnis
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Deckungspraxis
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
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AGA-Report
Nr. 197 (272 KB)
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Neue Incoterms treten im Januar in Kraft
Am 1. Januar 2011 tritt eine neue Fassung der Incoterms ("Incoterms 2010") in Kraft. Sie löst die zurzeit noch gültigen Incoterms 2000 ab.
Die Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben. Es handelt sich dabei um Handelsklauseln, die die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften regeln. Sie beziehen sich auf die Art und Weise der Lieferung von Gütern, insbesondere auf Fragen zu Transportkosten und Gefahrenübergang sowie zu Einzelheiten der Geschäftsabwicklung. Die Incoterms sind keine Gesetze. Sie müssen vielmehr in die jeweiligen Verträge der Handelspartner aufgenommen werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Grund für die Reform war der Wunsch nach besserer Verständlichkeit und Vereinfachung in der Anwendung. Vor allem aber bestand wegen neuer Entwicklungen in der Handelspraxis und bei den Transporttechniken die Notwendigkeit einer Anpassung der Regelungen. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die „Incoterms 2010“ nunmehr nach Transportarten gegliedert sind. Es wird danach unterschieden, ob die Klauseln auf alle Transportarten oder nur auf den Seeverkehr anwendbar sind. Zudem werden jeder Klausel zur besseren Verständlichkeit einleitende Anwendungshinweise vorangestellt. Die Anzahl der Klauseln hat sich durch die Reform von vormals 13 auf elf reduziert. Die bisherigen Klauseln "DAF", "DES", "DEQ" und "DDU" wurden durch "DAT" (Delivered at Terminal) und "DAP" (Delivered at Place) ersetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Internationalen
Handelskammer,
www.icc-deutschland.de, oder
der Internetseite von Logistikrecht.info,
www.logistikrecht.info/incoterms-2010/incoterms-2010/.
Neue Ländereinstufungen
Mit Wirkung vom 29.10.2010 haben sich im deutschen System der Länderklassifizierungen folgende Änderungen ergeben:
| Land | Kategorie | bisher |
|---|---|---|
| Gabun | 5 | 6 |
| Kap Verde | 6 | 5 |
| Nigeria | 5 | 6 |
Ausführliche Informationen zur Systematik der Länderklassifizierungen finden Sie auf der Website www.agaportal.de im Menüpunkt Exportkreditgarantien – Deckungspolitik – Länderklassifizierungen.
Neues elektronisches Antragsformular Investitionsgarantien
Wie bereits im AGA-Report Nr. 188 angekündigt wurde im Zuge der Einführung einer variablen Ertragsdeckung für Beteiligungen das Formular zur Beantragung einer Investitionsgarantie der Bundesrepublik Deutschland sowohl inhaltlich als auch funktional vollständig überarbeitet. Dieses soll den Antragsprozess vereinfachen und eine bessere Bearbeitung am Bildschirm ermöglichen und steht im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, Prozesse bei der Beantragung von Fördermitteln weiter zu verschlanken.
Zu diesem Zweck sind nunmehr verschiedene Abschnitte des Formulars mit Formeln ausgestattet (z.B. Berechnung der Ertragsdeckung); darüber hinaus ist eine Vielzahl von kleineren Verbesserungen vorgenommen worden. Beispielsweise wurden an einigen zentralen Stellen Hilfetexte hinterlegt und erklärungsbedürftige Begriffe unmittelbar mit den entsprechenden Dokumenten/Textstellen im AGA-Portal verlinkt. Darüber hinaus wird der Antragsteller nunmehr individuell an bestimmten Stellen über "Pop-Up"-Fenster auf mögliche Unstimmigkeiten (z.B. Mittelherkunft ungleich Mittelverwendung), die Einreichung weiterer Unterlagen (z.B. Umwelt) oder auch zusätzliche spezifische Antragsmöglichkeiten (z.B. Aufhebung der Kurslimitierung) hingewiesen. Um eine optimale Barrierefreiheit zu ermöglichen, steht neben einem Antragsformular im Adobe-PDF-Format mit allen Funktionen auch eine vereinfachte Word-Version zur Verfügung. Grundsätzlich wird jedoch die PDF-Version empfohlen (Voraussetzung: Adobe PDF-Reader Version 7 oder höher).
Das neue elektronische Formular kann heruntergeladen werden unter www.agaportal.de im Menüpunkt Investitionsgarantien – Antragsverfahren – Antragsformular.
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