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AGA-Report Nr. 191
Juni 2010
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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
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AGA-Report
Nr. 191 (104 KB)
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Jahresbericht zur Entwicklung der Exportkreditgarantien im Jahr 2009
Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland stiegen im Jahr 2009 um 8,2 % auf EUR 22,4 Mrd. Sie erreichten damit im Jahr ihres 60-jährigen Bestehens das bisher höchste neu übernommene Deckungsvolumen.
Es wurden Exportgeschäfte in 178 Länder abgesichert. Der weit überwiegende Teil der Hermesdeckungen entfiel mit 71,9 % bzw. EUR 16,1 Mrd. erneut auf die Schwellen- und Entwicklungsländer. Der Anteil der Absicherungen für Industrieländer erhöhte sich, bedingt durch Exportkreditgarantien für Großprojekte, Flugzeuge und Schiffe auf 28,1 %. Die Länder mit den höchsten neu übernommenen Deckungen waren Südkorea (EUR 2,09 Mrd.) vor den Vereinigten Staaten (EUR 2,07 Mrd.), Russland (EUR 1,99 Mrd.), der Türkei (EUR 1,36 Mrd.) und China (EUR 1,35 Mrd.).
Die Exportkreditgarantien haben damit in dem von der Wirtschafts- und Finanzkrise geprägten schwierigsten Jahr der deutschen Exportwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet. Sie haben ihre Bedeutung als zentrales Instrument der Außenwirtschaftsförderung erneut unter Beweis gestellt. Die Bundesregierung hat bereits frühzeitig Anpassungen am Deckungssystem vorgenommen und diese Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II im Januar 2009 umgesetzt. Sie stellt weiterhin ausreichende Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Exportkreditgarantien erreichten mit EUR 454 Mio. im elften Jahr in Folge ein positives Ergebnis für den Bundeshaushalt. Nachdem das kumulierte Defizit der Exportkreditgarantien in Höhe von ehemals EUR 13,5 Mrd. bereits im Jahr 2006 vollständig abgebaut war, stieg der positive Gesamtsaldo bis zum Jahresende 2009 auf insgesamt EUR 1,5 Mrd.
Der Jahresbericht informiert ausführlich über die Deckungspolitik des Bundes, die Arbeit des Interministeriellen Ausschusses und die Entwicklungen im vergangenen Jahr. Er kann bei der Redaktion des AGA-Reports angefordert werden. Der Bericht ist auch im Internet unter www.agaportal.de einzusehen und steht als Download zur Verfügung.
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Jahresbericht zur Entwicklung der Investitionsgarantien im Jahr 2009
1959 wurde der weltweit erste Investitionsförderungs- und -schutzvertrag abgeschlossen und Anfang 1960 die erste Investitionsgarantie übernommen. Seither hat sich das Förderinstrument als Schutz gegen politische Risiken bewährt. Das Jahr 2009 war geprägt durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise. Politische Risiken bei Auslandsinvestitionen sind dabei noch stärker ins Bewusstsein gerückt, was die hohe Nachfrage nach Absicherung belegt. So wurden Garantien in Höhe von EUR 3,0 Mrd. für 76 Projekte in 24 Entwicklungs- und Reformländern übernommen.
Schwerpunkte lagen auf den Ländern Russland, China und Ukraine sowie den Sektoren Handel, Bau und Elektro, Optik, Apparatebau. Entschädigungsleistungen fielen in Höhe von EUR 2,4 Mio. für Projekte in Bulgarien und auf den Philippinen an; zudem wurde zugunsten deutscher Investoren zum Zweck der Schadenvermeidung erfolgreich interveniert. Das Garantieobligo der Bundesrepublik Deutschland aus den bestehenden Garantien erhöhte sich Ende 2009 auf den Rekordwert von EUR 24 Mrd. Damit nahm der Garantiebestand weltweit erneut die führende Position ein.
Der Jahresbericht enthält zudem Exkurse über deutsche Investitionen in den BRIC-Staaten und zum Nachhaltigkeitsmanagement bei Auslandsinvestitionen. Druckexemplare können beim zuständigen Mandatar der Bundesrepublik Deutschland, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Telefon: 040-8834-9451, E-Mail: investitionsgarantien(at)de.pwc.com) angefordert werden. Darüber hinaus steht der Bericht auch im Internet unter www.agaportal.de als Download zur Verfügung.
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