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AGA-Report Nr. 188
März 2010
Inhaltsverzeichnis
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
- Flexibilisierung der jährlichen Ertragsdeckung für Beteiligungen
- Israel – Übernahme von Kapital- und Ertragsdeckung uneingeschränkt möglich
- Kasachstan – Garantieübernahmen für das eingesetzte Kapital
- Vereinigte Arabische Emirate - Übernahme von Kapital- und Ertragsdeckung uneingeschränkt möglich
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AGA-Report
Nr. 188 (97 KB)
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Flexibilisierung der jährlichen Ertragsdeckung für Beteiligungen
Der Bedarf einer Flexibilisierung der jährlichen Ertragsdeckung abgesicherter Investitionen zeigte sich insbesondere in der Finanz- und Wirtschaftskrise des letzten Jahres, die die Wachstumsperspektiven und die damit verbundenen Gewinnerwartungen dämpfte und gleichzeitig zu einem Rückgang des Zinsniveaus führte. Aber auch in wirtschaftlich guten Zeiten sind die Zinssätze generell sowie die Ertragsprognosen in den meisten Branchen nicht statisch, sondern verändern sich im Laufe des Projektlebenszyklus. Seit geraumer Zeit besteht bei beteiligungsähnlichen Darlehen bereits die Möglichkeit, eine variable Ertragsdeckung zu beantragen. Mit der kürzlich beschlossenen Einführung der Flexibilisierung der jährlichen Ertragsdeckung auch für Beteiligungen reagiert die Bundesregierung nun auf die Wünsche deutscher Investoren und stellt einen "am Puls der deutschen Wirtschaft" orientierten risikoadäquaten Garantieschutz bereit.
Eine im Zusammenhang mit einer Beteiligung beantragte jährliche Ertragsdeckung ist nunmehr grundsätzlich variabel ausgestaltet, so dass bei Antragsstellung nur noch ein projektgerechter Höchstsatz (bis zu X % der Kapitaldeckung p.a.) festgelegt werden muss. Dieser Höchstsatz sollte sich nach den im 15-jährigen Garantieverlauf maximal erwarteten, auszuschüttenden Erträgen richten. Innerhalb dieses gesetzten Rahmens kann vom Investor vor Beginn eines Garantiejahres ein individuell benötigter Prozentsatz festgelegt werden, welcher die in dem jeweiligen Garantiejahr tatsächlich erwarteten, nach Deutschland zurückfließenden Erträge widerspiegeln sollte. An einem Beispiel soll dies illustriert werden: Bei einem Investitionsvolumen für eine Beteiligung von EUR 1 Mio. (Kapitaldeckung) werden im 1. Jahr Erträge (hier: Dividende) von EUR 50.000,-- erwartet, die bis zum 10. Jahr auf ein Niveau von EUR 150.000,-- ansteigen sollen. Somit wäre für die jährliche Ertragsdeckung im Antragsverfahren ein Höchstsatz von bis zu 15 % p.a. (als Prozentsatz der Kapitaldeckung) zu beantragen, der Satz für das 1. Jahr wäre jedoch zunächst nur mit 5 % festzulegen. In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass das Entgelt nicht auf den Höchstsatz, sondern nur auf den tatsächlichen Satz der jährlichen Ertragsdeckung berechnet wird, in diesem Fall zunächst auf 5 %.
Die bisherige Praxis bei der Ertragsdeckung für Beteiligungen sah demgegenüber aus Vereinfachungsgründen lediglich einen einheitlichen jährlichen Satz der Ertragsdeckung für die gesamte Laufzeit der Garantie vor. Durch die nunmehr geschaffene Möglichkeit der jährlichen Anpassung der Ertragsdeckung an den tatsächlichen Verlauf der naturgemäß schwankenden Erträge eines Projekts wird eine bedarfsgerechte Absicherung von Erträgen ermöglicht.
Das im AGA-Portal hinterlegte Antragsformular befindet sich derzeit grundlegend in Überarbeitung und wird in Kürze u.a. die hier beschriebene Änderung der Garantiepraxis beinhalten.
Israel – Übernahme von Kapital- und Ertragsdeckung uneingeschränkt möglich
Der IMA hat sich auf seiner letzten Sitzung nach längerer Zeit wieder mit einem deutschen Projekt in Israel befasst und hierfür – einschließlich der Erträge – umfassenden Garantieschutz gewährt. Grundlage für die positive Entscheidung des IMA war der am 24. Juni 1976 unterzeichnete, bisher allerdings noch nicht in Kraft getretene deutsch-israelische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Dieser Vertrag wurde von Israel für vorläufig anwendbar erklärt. Er gilt für deutsche Kapitalanlagen in Israel, sofern diese zugelassen worden sind. Als Zulassungsurkunde gilt gemäß Garantiepraxis eine Urkunde, die vom israelischen Finanzministerium (International Division) ausgestellt wird. Das Vorliegen dieser Urkunde ist Voraussetzung für eine Garantieübernahme.
Kasachstan – Garantieübernahmen für das eingesetzte Kapital
Auf der letzten IMA-Sitzung wurden Investitionsgarantien für
ein Projekt in Kasachstan auf Basis des am 10. Mai 1995 in Kraft
getretenen deutsch-kasachischen Investitionsförderungs- und
-schutzvertrages übernommen. Die Anwendung dieses Vertrages
ist gemäß Garantiepraxis nicht von der Erteilung besonderer
Genehmigungen abhängig. Es wurde vollumfänglicher Garantieschutz
für das eingesetzte Investitionskapital gewährt. Aufgrund
der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage des Landes konnte
die beantragte Ertragsdeckung allerdings zunächst nicht übernommen
werden.
Vereinigte Arabische Emirate - Übernahme von Kapital- und Ertragsdeckung uneingeschränkt möglich
Nach mehrjähriger Unterbrechung wurden kürzlich wieder Anträge für eine deutsche Investition in den Vereinigten Arabischen Emiraten positiv entschieden. Der IMA hat dabei auf Basis des am 2. Juli 1999 in Kraft getretenen Investitionsförderungs- und -schutzvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten Garantien für eine Beteiligung und ein beteiligungsähnliches Darlehen eines deutschen Unternehmens gewährt. Die Anwendung dieses Vertrages ist gemäß Garantiepraxis nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig. Die Garantien wurden uneingeschränkt sowohl für das Kapital als auch die zukünftigen Erträge übernommen.
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