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AGA-Report Nr. 187

Februar 2010

Inhaltsverzeichnis

Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Länderinformation:

Deckungspraxis:

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

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AGA-Report Nr. 187 (119 KB)

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Sri Lanka

Die volkswirtschaftliche Entwicklung Sri Lankas verläuft derzeit positiver als erwartet. Die Devisenreserven haben ein komfortables Niveau erreicht, die drohende Zahlungsbilanzkrise konnte abgewendet werden und der IWF hatte dem Land in seiner Schuldentragfähigkeitsanalyse im Juli 2009 auf mittlere Sicht ein nur moderates Überschuldungsrisiko attestiert. Da der Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich, insbesondere im Energiesektor, deutschen Exporteuren Marktchancen eröffnet und insofern vermehrt Anträge auf Exportkreditgarantien zu erwarten sind, richtet der Ausschuss für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten einen Plafond in Höhe von EUR 100 Mio. ein. Die bislang schon bestehende Orientierungsgröße wird auf EUR 20 Mio. Auftragswert je Einzelgeschäft angehoben und kann im Einzelfall bei besonderer Förderungswürdigkeit noch überschritten werden.

Außerhalb des Plafonds bestehen nach wie vor Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte und für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Angesichts der weiter angespannten Verschuldungssituation gilt bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten mit dem öffentlichen Sektor weiterhin Zurückhaltung.

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OECD: Einigung auf neues Prämiensystem erzielt

Die langjährigen Verhandlungen in der OECD über die Harmonisierung der Prämien für wirtschaftliche Risiken konnten am 03.02.2010 abgeschlossen werden. Damit wird es neben den bereits 1999 harmonisierten Mindestprämien für die politischen Risiken (Länderrisiken) nunmehr auch Mindestprämien für wirtschaftliche Risiken (Käuferrisiken) geben. Das neue System soll am 01.09.2011 eingeführt werden. Es gilt für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren.

Insgesamt ist die Einigung ein Kompromiss, bei dem die deutsche Verhandlungsposition sich in einigen wesentlichen Punkten durchsetzen konnte. Dies betrifft insbesondere die Unabhängigkeit von externen Ratings, eine vereinfachte Vorgehensweise bei kleinen und mittleren Geschäften sowie die Fortschreibung der nationalen Praxis, Banktransaktionen bevorzugt zu behandeln.

Gegenstand des Kompromisses ist jedoch auch eine Anhebung der den Käuferkategorien zugeordneten Prämiensätze, insbesondere in den schlechteren Käuferkategorien. Da das bisherige Prämienaufkommen auf deutscher Seite allerdings als auskömmlich anzusehen war, sollen die Spielräume in der neuen Systematik genutzt werden, um eine ungewollte flächendeckende Erhöhung zu vermeiden.

Die Handhabbarkeit in der Praxis wird sich nicht wesentlich ändern: Wie bisher wird die Prämienhöhe bestimmt durch die acht Länderkategorien, eine überschaubare Anzahl von Käuferkategorien (jetzt sieben einschließlich öffentlicher Käufer, die jeweils in eine dieser Kategorien eingruppiert werden) und die Laufzeit. Neu ist die Festlegung der Käuferkategorie, die zukünftig allein auf der entsprechenden Einstufung des Käufers durch die jeweilige ECA basiert. Demgegenüber berücksichtigt die derzeitige Einstufung auch transaktionsbezogene Aspekte. Das neue System sieht ferner vor, bestimmte vertraglich vereinbarte Sicherheiten prämienreduzierend berücksichtigen zu können.

Etwa vier Jahre nach Inkrafttreten wird auf OECD-Ebene eine Überprüfung des neuen Prämiensystems erfolgen. Die nationale Umsetzung befindet sich derzeit in Vorbereitung. Über weitere Einzelheiten werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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Neue Ländereinstufungen

Mit Wirkung ab 05.02.2010 haben sich im deutschen System der Länderklassifizierungen folgende Änderungen ergeben:

Land Kategorie bisher
Estland 4 3
Lettland 5 4
Litauen 4 3
Serbien 6 7

Ausführliche Informationen zur Systematik der Länderklassifizierungen finden Sie auf der Website www.agaportal.de im Menüpunkt Exportkreditgarantien - Deckungspolitik - Länderklassifizierungen.

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Große Nachfrage nach Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen für bisher marktfähige Länder

Die im August vergangenen Jahres erfolgte Freigabe der bis dahin als marktfähig eingestuften Länder durch die EU-Kommission (s. AGA-Report Nr. 181) führte im Kurzfristgeschäft zu einer noch nicht dagewesenen Nachfrage. Dies betraf insbesondere die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG) und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light (APG-light), bei denen sich trotz des nur noch begrenzten Zeitraumes bis Ende 2009 die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge gegenüber dem Vorjahr vervierfachte.

Insgesamt werden über diese beiden Varianten der Exportkreditgarantien Umsätze von fast 1.500 deutschen Exporteuren abgesichert, für die am Jahresende knapp 60.000 Limite für rund 43.000 ausländische Kunden bestanden. Für die im Rahmen der "Escape Clause" freigegebenen Länder - EU- und Kernländer der OECD – wurden insgesamt Limite in Höhe von EUR 700 Mio. übernommen. Die höchsten Umsatzmeldungen für diese Länder verzeichneten die Mandatare bis zum Jahresende für Italien (EUR 39 Mio.), das Vereinigte Königreich (EUR 30 Mio.) und die Vereinigten Staaten (EUR 24 Mio.). Von allen im Rahmen der APG und APG-light genutzten Ländern liegt Brasilien mit EUR 694 Mio. vor Russland (EUR 557 Mio.) und China (EUR 481 Mio.).

Leider hat es sich angesichts des außerordentlich großen Bedarfs an Beratungsleistung und Forderungsabsicherung nicht vermeiden lassen, dass es trotz verstärktem Personaleinsatz zu Verzögerungen bei der Bearbeitung gekommen ist.

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Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Unternehmensbefragung zum Thema: Investitionsschutz nach Lissabon

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt mit derzeit 127 in Kraft getretenen Investitionsförderungs- und -schutzverträgen (IFV) weltweit über das dichteste Netz an derartigen völkerrechtlichen Verträgen. Die deutschen IFV bieten einen hohen Schutzstandard, z.B. durch die Verankerung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit und die regelmäßig umfassenden Vertragsklauseln zum freien Transfer der Erträge aus Investitionen.

Im Zeitraum vom 23. Oktober bis 13. November 2009 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der Bundesverband der Deutschen Industrie und die PricewaterhouseCoopers AG über 200 Unternehmen hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit IFV, der inhaltlichen Reichweite dieser Abkommen und den (befürchteten oder erwarteten) Folgen des per 1. Dezember letzten Jahres erfolgten Kompetenzüberganges für solche Abkommen auf die EU durch den Reformvertrag von Lissabon befragt.

Im Ergebnis ist für über 70 % der antwortenden Unternehmen das Bestehen eines IFV für die Investitionsentscheidung von grundsätzlicher Bedeutung. Mit der ebenfalls auf den IFV beruhenden Absicherung durch Investitionsgarantien durch die Bundesregierung hatten dabei knapp 90 % der Befragten Erfahrung. 80 % der Unternehmen äußerten jedoch die Befürchtung, der Schutzstandard für die Investitionen werde durch ein EU-Abkommen geschmälert. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist es daher notwendig und wichtig, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Beibehaltung der hohen deutschen IFV-Schutzstandards stark macht. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage im Detail ist unter http://www.agaportal.de/index.html einsehbar.

Der bestehenden Unsicherheit bei der deutschen Wirtschaft wird durch den engen Dialog zwischen Bundesregierung als Investitionsabsicherer, PwC als federführender Mandatar des Bundes für Investitionsgarantien, dem BDI und der Wirtschaft begegnet, in dem die Wirtschaft der Bundesregierung beratend zur Seite steht, frühzeitig ihre Bedürfnisse kommuniziert und so ein möglichst weitreichender Schutz für deutsche Investoren im Ausland beibehalten wird. In diesem Zusammenhang werden bereits im ersten Halbjahr 2010 weitere Workshops mit Unternehmen und der EU Kommission zu diesem Themenkomplex durchgeführt.

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