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AGA-Report Nr. 176

April 2009

Inhaltsverzeichnis

Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Deckungspraxis

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

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AGA-Report Nr. 176 (103 KB)

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Änderung der Allgemeinen Bedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen für die verschiedenen Formen der Exportkreditgarantien des Bundes sind in einigen Punkten geändert worden. Die wichtigste Änderung betrifft die Abtretungsregeln, die bei allen Produkten zur Anwendung kommen (s. AGA-Report Nr. 175). In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Zusatzblatt „Allgemeine Bedingungen für Forderungsabtretungen“ (AB FAB) aufgelegt. Außerdem wurden mehrere Klauseln in die Allgemeinen Bedingungen aufgenommen, die bisher übergangsweise als Besondere Bedingungen dokumentiert wurden. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Entschädigung von breakage costs, zur Verkürzung der Karenz- und Auszahlungsfristen sowie zu der bei vorzeitiger Tilgung zu entrichtenden Vorfälligkeitsgebühr. In die Allgemeinen Bedingungen für APG und APG-light wurde zudem die – bisher in jedem Einzelvertrag enthaltene – Klausel „Mitteilungspflicht in Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten“ (§ 15 Nr. 9) sowie ein klarstellender Hinweis aufgenommen, dass bei Insolvenz des Deckungsnehmers der Deckungsschutz wiederhergestellt werden kann, wenn der Insolvenzverwalter in die Verpflichtungen aus der Deckung eintritt (§ 22).

Die aktuellen Allgemeinen Bedingungen stehen auf der Internetseite www.agaportal.de im Downloadcenter zur Verfügung. In gedruckter Fassung können sie Ende April von den Mandataren abgerufen werden. Die neuen Regelungen zur Abtretung (§§ 19, 20 AB und Ergänzende Bestimmungen für Forderungsabtretungen (AB (FAB)) gelten mit dieser Veröffentlichung im Internet für alle neu zu übernehmenden Deckungen und darüber hinaus für bereits übernommene Deckungen, sofern unter diesen noch Abtretungen vorgenommen werden.

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Neue Ländereinstufungen

Mit Wirkung ab 9. April 2009 ergeben sich im deutschen System der Länderklassifizierungen folgende Änderungen:

Land Kategorie bisher
Malediven 7 6
Pakistan 7 6
Rumänien 4 3
Syrien 6 7
Ukraine 7 6
Vietnam 5 4

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Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Investitionsgarantien für Ukraine nach wie vor möglich

Der IMA hat auf seiner letzten Sitzung über zahlreiche Anträge im Zusammenhang mit deutschen Projekten in der Ukraine beraten. Auf Basis der weiterhin gültigen Rechtsschutzvoraussetzungen (in Kraft getretener und ungekündigter deutsch-ukrainischer Investitionsförderungsvertrag) konnten sowohl bei Beteiligungen als auch bei Darlehen das investierte Kapital und die Erträge (fällige Dividenden und Zinsen) vollumfänglich abgesichert werden. Angesichts der wirtschaftlichen Situation des Landes erfolgt die Auszahlung einer Entschädigung nach Realisierung von Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und/ oder Zahlungsverboten oder Moratorien (Moratoriumsfall) jedoch nicht vor Ablauf von neun statt der sonst üblichen sechs Monate. Die Bundesregierung wird bei zukünftigen Entscheidungen ebenfalls die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation im Land berücksichtigen.

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