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AGA-Report Nr. 165

Juni 2008

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Länderinformationen

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

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AGA-Report Nr. 165 (82 KB)

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Ägypten

Vor dem Hintergrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung und der weiter umgesetzten Reformmaßnahmen stellt der Ausschuss eine Beschlusslage ohne Deckungseinschränkungen her. Bisher waren für eine Deckungsübernahme für Geschäfte mit mittel- und langfristigen Kreditlaufzeiten generell Banksicherheiten zu stellen, auf die nur nach strenger Bonitätsprüfung verzichtet werden konnte.

Ägypten hat seit dem Beginn grundlegender wirtschaftspolitischer Reformen im Jahre 2004 bereits gute Erfolge aufzuweisen, z.B. bei der Privatisierung von Staatsunternehmen, bei der Verbesserung des Investitionsklimas und der Modernisierung der Gesetzgebung. Der aktuelle Fünfjahresplan (2007 - 2012) kündigt Maßnahmen zur jährlichen Steigerung des Wachstums (8 %) an, um vor allem die sehr hohe Staatsverschuldung zurückzufahren und die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.

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Mauretanien

Seit 1998 wurden Deckungen auf private Besteller aufgrund der damaligen einschneidenden Folgen der Devisenknappheit des Landes nur gegen Akkreditiv oder andere Banksicherheiten übernommen; außerdem waren die Karenzfristen für die Anerkennung des Nichtzahlungstatbestandes (protracted default) auf neun Monate erhöht. Auf diese beiden Deckungseinschränkungen verzichtet der Ausschuss ab sofort. Deckungen für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten sind nunmehr ohne formelle Einschränkungen erhältlich. Für Geschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten bestehen keine Deckungsmöglichkeiten bei staatlichen Bestellern, während bei Bestellern des öffentlichen Sektors, soweit diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, von Fall zu Fall Deckungen übernommen werden. Banksicherheiten sind nur bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Abnehmers zu stellen.

Mauretanien zählt nach Weltbank-Definition noch zu den Low-Income-Countries und steht im Human-Development-Index der Vereinten Nationen erst auf Platz 133 (von 177). Das Land macht aber seit 2005 große Fortschritte bei der Strukturanpassung und Diversifizierung seiner Wirtschaft. Zudem gibt es gute Voraussetzungen für eine weiterhin stabile politische Entwicklung.

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Russland

Der Ausschuss verlangt bei der Absicherung von Finanzkrediten nach wie vor die Einbindung des russischen Importeurs bzw. Endabnehmers in den Schuldendienst (siehe AGA-Report Nr. 157). Wie schon in der Vergangenheit ist er allerdings weiterhin bereit, einzelne Banken zu prüfen, inwieweit sie Kriterien erfüllen, um auf das Einbindungserfordernis verzichten zu können. Diese Kriterien betreffen im Wesentlichen die Eigenmittelausstattung der Bank, eigene Zahlungserfahrungen und solche, die andere Exportkreditagenturen und Banken mit der Bank gesammelt haben, das internationale Rating, das Ergebnis der Bonitätsprüfung und die Teilnahme am russischen Einlagensicherungsfonds.

Überprüft wurden sowohl die AK Bars Bank, Kazan, als auch die Open Joint-Stock Company "Bank of Moscow", Moskau, die beide die Kriterien erfüllen. Bei beiden Banken verzichtet der Ausschuss bei der Absicherung von Finanzkrediten künftig auf die Einbindung des russischen Abnehmers in den Schuldendienst, darüber hinaus werden sie als Garant bzw. Darlehensnehmer für mittel- und langfristige Geschäfte im Rahmen von Obligohöchstgrenzen und für kurzfristige Geschäfte generell anerkannt.

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Vereinigte Arabische Emirate

Angesichts der günstigen makroökonomischen Entwicklung und der Erfahrungen aus hermesgedecktem Geschäft stellt der Ausschuss eine in weiten Teilen bereinigte Beschlusslage her. Lediglich für das Emirat Adschman bleibt es bei Beschränkungen der Deckungsmöglichkeiten für öffentliche Besteller. Deckungsbeschränkungen hatte es seit Mitte der 80er Jahre aufgrund einiger Schadenfälle mit öffentlichen Bestellern gegeben.

Die Vereinigten Arabischen Emirate vollziehen seit Beginn der 90er Jahre eine beeindruckende Entwicklung. Während die Volkswirtschaften hohe Wachstumsraten verzeichnen, weist der konsolidierte Haushalt seit 2002 steigende Überschüsse aus. Angesichts der heutigen Wirtschaftskraft und der verbesserten Fiskalpolitik ist die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung von Schadenfällen mit öffentlichen Bestellern drastisch gesunken. Darüber hinaus sind nicht nur die eigenen Zahlungserfahrungen aus dem laufenden Geschäft gut, dieser Einschätzung folgen auch die Exportkreditversicherungen anderer Mitgliedstaaten der OECD.

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Weißrussland

Im März 2008 hatte der Ausschuss einen neuen Plafond über EUR 100 Mio. aufgelegt, in dem gegenwärtig noch ausreichend Raum für weitere Hermesdeckungen zur Verfügung steht. Die Deckungsmöglichkeiten wurden dahingehend verbessert, dass bei kurzfristigen Geschäften mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten bei privaten Abnehmern auf die sonst üblichen Banksicherheiten oder Staatsgarantien verzichtet werden kann, wenn

  • es sich beim Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder
  • das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht oder
  • über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt oder
  • der Antragsteller in den letzten 12 Monaten auf unbesicherter Basis und eigenes Risiko mindestens Umsätze in Höhe des beantragten Deckungsvolumens mit dem Besteller abgewickelt hat und diese pünktlich bezahlt wurden.

In Ergänzung zu diesen Deckungserleichterungen und analog zu anderen GUS-Beschlusslagen eröffnet der Ausschuss diese Möglichkeit des Verzichts auf Sicherheiten auch bei privatrechtlich organisierten Bestellern des öffentlichen Sektors.

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Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Entwicklung der Investitionsgarantien im Jahr 2007

Der Jahresbericht 2007 der Investitionsgarantien ist soeben erschienen. Das letzte Jahr war ein herausragendes Jahr in der Geschichte dieses seit 1959 bestehenden Förderinstruments der Bundesregierung. Mit einem neuen Garantievolumen in Höhe von EUR 5,2 Mrd. für insgesamt 74 Projekte in 21 Entwicklungs- und Reformländern konnte das beste Ergebnis seit Bestehen des Garantieinstruments erzielt werden. Die wichtigsten Länder nach der Zahl der entschiedenen Anträge waren Russland, China, die Ukraine und Indien. Die höchsten Volumina wurden für drei Großprojekte in der Türkei und Algerien übernommen. Gemessen an der Anzahl der übernommenen Garantien waren die Branchen Kfz und Handel am stärksten vertreten. Signifikant ist, dass immer mehr Handels- und Finanzdienstleistungsunternehmen die Garantien nachfragen. Der Anteil des tertiären (Dienstleistungs-) Sektors lag mit 38 % auf dem höchsten je erreichten Niveau. Weltweit nahmen die Investitionsgarantien 2007 unter allen Versicherern mit deutlichem Abstand die führende Position beim Deckungsbestand ein. Der Jahresbericht enthält des Weiteren neben grundlegenden Aussagen über den Nutzen der Investitionsgarantien im Rahmen von Risikomanagement und Finanzierung von Auslandsprojekten Exkurse über Krisenmanagement, Entschädigungsverfahren und Regress sowie über deutsche Investitionen in Afrika und deren Begleitung durch Investitionsgarantien.

Druckexemplare können bei der federführend mit der Bearbeitung der Investitionsgarantien beauftragten PwC unter Telefon (040) 8834-9451, Telefax (040) 8834-9499 oder E-Mail: investitionsgarantien(at)de.pwc.com angefordert werden. Darüber hinaus steht der Bericht auch im Internet unter www.agaportal.de als Download zur Verfügung.

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Investitionsförderungs- und -schutzvertrag mit Marokko in Kraft getreten

Am 12. April 2008 ist der neue deutsch-marokkanische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) in Kraft getretenen. Er ersetzt den 1961 unterzeichneten alten Vertrag und weist gegenüber diesem eine Reihe von Verbesserungen auf. Der IFV bietet deutschen Investoren einen umfassenden Rechtsschutz und sichert insbesondere

  • den freien Kapital- und Ertragstransfer,
  • die Inländergleichbehandlung und Meistbegünstigung, d.h. Investoren bzw. ihre Investitionen dürfen nicht schlechter behandelt werden als einheimische oder ausländische Konkurrenten,
  • eine gerichtlich nachprüfbare, wertgerechte Entschädigung bei Enteignungsmaßnahmen,
  • die Möglichkeit, Investitionsstreitigkeiten einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, insbesondere dem zur Weltbank in Washington D.C. gehörenden "International Center for the Settlement of Investment Disputes" (ICSID).

Bestimmte Genehmigungen oder Zulassungen für die Anwendbarkeit des neuen deutsch-marokkanischen IFV - wie sie bei anderen IFV bei der Beantragung einer Investitionsgarantie einzureichen sind - kennt dieser Vertrag nicht.

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