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AGA-Report Nr. 164

Mai 2008

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Länderinformationen

Deckungspraxis

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AGA-Report Nr. 164 (59 KB)

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Kroatien

Vor dem Hintergrund der günstigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Kroatiens sowie der gemessen an den jährlichen Umsätzen zufrieden stellenden Zahlungserfahrungen stellt der Ausschuss nunmehr eine Beschlusslage ohne Deckungseinschränkungen her. Bisher wurden für eine Deckungsübernahme besonders strenge Maßstäbe angelegt.

Die Republik Kroatien ist seit 1991 unabhängig und hat sich seitdem zu einer stabilen Demokratie entwickelt. Für das Jahr 2009 ist der Beitritt zur EU angestrebt. Die Wirtschaft weist konstante Wachstumsraten zwischen 4 und 5 % auf und hat sich in den vergangenen Jahren mit guten Erfolgen stabilisiert.

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Russland

Seit der russischen Bankenkrise 1998 verlangt der Ausschuss bei der Absicherung von Finanzkrediten die Einbindung des russischen Importeurs bzw. Endabnehmers in den Schuldendienst. Hieran hält der Ausschuss weiterhin grundsätzlich fest. Um jedoch mögliche Wettbewerbsnachteile der deutschen Exportwirtschaft, die sich insbesondere bei Geschäften mit großen und mittelgroßen russischen Banken ergeben könnten, zu vermeiden, wird wie auch schon in der Vergangenheit bei einzelnen Banken über prüft, ob die Notwendigkeit der Einbindung des russischen Bestellers/Endabnehmers in den Schuldendienst weiterhin besteht (siehe AGA-Report Nr. 157). Nachdem der Ausschuss bei einigen Banken in der Vergangenheit bereits auf dieses Erfordernis verzichtete, hat er nunmehr mit der Joint-Stock Company "URSA Bank", Novosibirsk, ein weiteres Kreditinstitut überprüft, ob eine derartige Einbindung weiterhin notwendig ist.

Aufgrund der stabilen wirtschaftlichen Entwicklung, der positiven Einschätzung internationaler Ratingagenturen, den positiven Einschätzungen und Erfahrungen anderer Exportkreditversicherer und deutscher Banken sowie der guten eigenen Zahlungserfahrungen beschließt der Bund auch bei der URSA Bank auf diese bislang erforderliche Einbindung zu verzichten. Darüber hinaus wurde diese Bank als Garant bzw. Darlehensnehmer für mittel- und langfristige Geschäfte im Rahmen von Obligohöchstgrenzen und für kurzfristige Geschäfte generell anerkannt.

Neue Ländereinstufungen

Mit Wirkung vom 25. April 2008 haben sich im deutschen System der Länderklassifizierungen folgende Änderungen ergeben:

Land Kategorie bisher
Kambodscha 6 7
Malediven 6 5
Mongolei 6 7
Philippinen 4 5
Sri Lanka 6 5
Lesotho 5 6

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Vorschaurechnungen

Gelegentlich ist es für eine Deckungsentscheidung unverzichtbar, eine Vorschaurechnung über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des zu deckenden Geschäftes während der Kreditlaufzeit hinzuzuziehen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Bonität des Zahlungsverpflichteten (einschließlich des Garanten) allein noch keine positive Entscheidung über die Annahme des Geschäftes zulässt, also etwa in Fällen einer Sprunginvestition, wenn vollumfängliche Sicherheiten (wie z.B. Staatsgarantien oder bankübliche Sicherheiten) nicht zur Verfügung stehen. Bei solchen Konstellationen wird von der finanzierenden Bank eine entsprechende Vorschaurechnung erbeten.

Hierfür liegt jetzt ein Musterformblatt "Vorschaurechnung" in Form einer Excel-Datei vor. Darin wird neben einheitlichen Definitionen und Kalkulationen ein definierter Mindeststandard hinsichtlich der zu berücksichtigenden Größen vorgegeben. Ferner beinhaltet das Formblatt Informationen in Form von Kommentierungen und Erläuterungen zu den relevanten Inputgrößen. Mit der Vereinheitlichung der Inputgrößen und Kalkulationsschritte soll eine konsistente Analyse der Ergebnisse solcher Vorschaurechnungen erreicht werden. Zukünftig sollte daher in Fällen, in denen aus Sicht des Bundes die Anfertigung einer Vorschaurechnung erforderlich ist, möglichst das Musterformblatt für die Vorschaurechnung Verwendung finden. Sollten es die Spezifikationen des Einzelfalles erforderlich machen, das Formblatt entsprechend anzupassen, ist dies selbstverständlich möglich. Insoweit geht die Erwartung des Bundes unverändert dahin, dass die Vorschaurechnung von den finanzierenden Banken erstellt wird. Die zugrunde gelegten Annahmen und Ergebnisse des Grundfalls (Banking case) sowie einer eventuellen Sensitivitätsberechnung (Stress case) sind ggf. nachvollziehbar zu kommentieren.

Das Musterformblatt findet sich unter "Downloads/Antragsformulare" im Internetportal der Exportkreditgarantien www.agaportal.de.

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