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Inhaltsbereich
AGA-Report Nr. 136
April 2006
Inhaltsverzeichnis
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Deckungspraxis
- Neufassung der Publikation „Prämien“
- Rückversicherungsabkommen mit australischer Exportkreditagentur abgeschlossen
- Abschließende Schuldenregelung Nigerias
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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Neufassung der Publikation "Prämien"
Anlässlich der Einführung des neuen Systems der Käuferzuschläge
zum 1. Mai 2006 (siehe auch AGA-Report Nr. 135) haben die Mandatare
die Publikation „
Verzeichnis der Gebühren und Entgelte“
vollständig überarbeitet.
Gleichzeitig wurden zwischenzeitliche Änderungen im Deckungssystem
aufgenommen und die Publikation übersichtlicher gestaltet.
Dieses sind die wesentlichen Änderungen:
- Einführung des neuen Systems der Käuferzuschläge
Zukünftig werden die Entgeltsätze für kurzfristige
und mittelfristige Forderungsdeckungen in jeweils einer Formel dargestellt,
d.h. die Entgeltbestandteile Länderrisiko und Käuferzuschlag
sind zusammengefasst. In diese Formel ist dann lediglich die Risikolaufzeit
einzusetzen. (Einzelheiten zur Herleitung finden sich im Internet
(
Entgeltformeln).
- Hinzunahme der Länderkategorie 0
Die bisherige Länderkategorie 1 wird entsprechend der OECD-Systematik in zwei Kategorien aufgeteilt. Unter Länderkategorie 0 werden im Wesentlichen die so genannten OECD-High-Income-Countries gefasst. Das Prämienniveau bleibt hingegen unverändert, d.h. die Entgeltsätze unterscheiden sich nicht von denen der Länderkategorie 1.
- Umsetzung der Verlängerung der Befristung von Grundsatzzusagen von drei auf sechs Monate
Entsprechend beträgt die Verlängerungsgebühr zukünftig 50 % der Antragsgebühr.
- Fortfall der Berechnungsformeln für 100 %-Deckungen
Aufgrund der geringen Zahl der Anwendungsfälle und zur verbesserten Übersichtlichkeit der Darstellung werden bei Forderungsdeckungen mit Laufzeiten von mindestens zwei Jahren die Formeln für 100 %-Deckungen nicht mehr explizit aufgeführt. Sie finden sich in der oben genannten separaten Darstellung im Internet.
- Berücksichtigung der Avalgarantie
- Anpassung der Regelungen zur Entgelterstattung
Bei vorfälliger Tilgung bundesgedeckter Lieferanten- und Finanzkredite wird künftig zusätzlich zur Verwaltungskostenpauschale eine Vorfälligkeitsgebühr in Höhe von 20 % des überzahlten Deckungsentgelts einbehalten.
- Aufnahme der Entgeltsätze für Pauschal-Gewährleistungen mit Einführung eines Bonus/Malus-Systems
- Aufnahme der Punkte, die sich bisher im Einlegeblatt „Neuregelungen beim Entgeltmerkblatt“ vom 1. Mai 2005 fanden
Die neue Publikation „
Verzeichnis
der Gebühren und Entgelte“ kann ab sofort aus dem
Internet unter der Adresse www.agaportal.de heruntergeladen werden
Rückversicherungsabkommen mit australischer Exportkreditagentur abgeschlossen
Euler Hermes hat am 29. März 2006 im Auftrag der Bundesregierung ein weiteres Rückversicherungsabkommen mit der australischen Exportkreditagentur EFIC abgeschlossen.
Das Modell der Rückversicherung erleichtert die Finanzierung und Absicherung von Projekten mit Beteiligung von Exporteuren aus verschiedenen Ländern, indem nur noch ein Kreditversicherer gegenüber dem Hauptlieferanten bzw. der finanzierenden Bank die gesamte Absicherung und Abwicklung übernimmt.
Entsprechende Rahmenvereinbarungen zur gegenseitigen Rückversicherung bestehen bereits mit ECGD (Vereinigtes Königreich), OeKB (Österreich), COFACE (Frankreich), EKN (Schweden), EKF (Dänemark), FINNVERA (Finnland), CESCE (Spanien), SACE (Italien), NCM (Niederlande), ONDD (Belgien), ODL (Luxemburg), KUKE (Polen), COSEC (Portugal), ERG (Schweiz), EGAP (Tschechische Republik), EDC (Kanada), GIEK (Norwegen), NEXI (Japan), IFTRIC (Israel) und SID (Slowenien).
Abschließende Schuldenregelung Nigerias
Der Bundesrepublik Nigeria ist es – wie vorher schon Polen und Brasilien – gelungen, durch eine Vereinbarung mit den Gläubigerländern des Pariser Clubs ihre seit langen Jahren bestehenden Schulden vorzeitig zu regeln.
Die Zahlungsprobleme Nigerias entstanden bereits in den frühen 80er Jahren und machten in der Vergangenheit vier Umschuldungsabkommen notwendig, von denen das letzte im September 2002 abgeschlossen wurde. Die jetzige Regelung sieht vor, alle rückständigen und noch bis zum Jahr 2019 fällig gewesenen Forderungen durch zwei Zahlungen zu erledigen, wenn im Gegenzug ein bestimmter Teil der Forderungen erlassen wird. Nachdem Nigeria im Januar und April 2006 insgesamt EUR 1,8 Mrd. (deutscher Anteil) geleistet hat, kann der abschließende Erlass nun durchgeführt werden. Einzelheiten und Hintergründe zur jetzt umgesetzten Schuldenregelung Nigerias wurden bereits im AGA-Report Nr. 128 vom November 2005 veröffentlicht.
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