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AGA-Report Nr. 128

November 2005

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

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AGA-Report Nr. 128

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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Kasachstan

Die Halyk Bank of Kazakhstan (HBK), Almaty, war bisher für das kurzfristige Geschäft mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten unbegrenzt und für das mittel- und langfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von EUR 25 Mio. anerkannt. Aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen und strategischen Bedeutung der Bank, der positiven Einschätzung internationaler Ratingagenturen, der soliden wirtschaftlichen Entwicklung sowie der positiven Einschätzungen und Erfahrungen anderer Exportkreditversicherer und deutscher Banken erhöht der Ausschuss das Gesamtobligo für das mittel- und langfristige Geschäft auf nunmehr EUR 70 Mio.

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Nigeria

Vom 18. bis 20. Oktober 2005 fanden im Pariser Club Verhandlungen mit Nigeria über eine abschließende Schuldenregelung statt. Diese Verhandlungen wurden erstmals auf Basis des neu geschaffenen IWF-Instruments "Policy Support Instrument"(PSI) geführt, das keine neuen IWF-Kredite für das betroffene Land vorsieht, sondern ausschließlich die Begleitung und Überprüfung des nigerianischen Reformprogramms durch den IWF. Insbesondere sollen die durch die Schuldenregelung im Rahmen des Pariser Clubs für Nigeria frei werdenden Ressourcen in Höhe von USD 1 Mrd. pro Jahr für genau definierte Programme im Rahmen der "Millennium Development Goals" genutzt werden, d.h. prioritär zur Armutsbekämpfung, Korruptionsbekämpfung etc.

Die Vereinbarung im Pariser Club basiert auf einer Grundsatzentscheidung der G 8 Staats- und Regierungschefs vom Sommer diesen Jahres in Gleneagles und sieht eine Regelung der per 15. September 2005 bestehenden nigerianischen Schulden in Höhe von rund USD 30 Mrd. (Deutschland rund EUR 4,2 Mrd.) bis zum 31. März 2006 vor. Ziel ist die vollständige Entschuldung Nigerias in drei Phasen durch Zahlungen an den Pariser Club in Höhe von USD 12,6 Mrd., wovon Deutschland EUR 1,8 Mrd. erhält. Im Gegenzug zu den Zahlungen erlässt der Pariser Club 58 % seiner Forderungen, d.h. USD 17,5 Mrd. Für Deutschland beläuft sich dieser Erlass auf rund EUR 2,3 Mrd.

Die Verhandlungen für das bilaterale Abkommen sollen in Kürze aufgenommen werden. Im Hinblick darauf, dass es sich hier um die Regelung von Altforderungen aus den 80er Jahren handelt, kann diese abschließende Vereinbarung von allen Gläubigern positiv bewertet werden, da etwa 44 % des Gesamtaußenstandes (incl. Verzugszinsen seit den 80er Jahren) nunmehr zeitnah gezahlt werden.

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Paraguay

Bisher waren die Deckungsmöglichkeiten auf den privaten Sektor sowie öffentliche Unternehmen, soweit diese zwar mehrheitlich in staatlichem Besitz standen, aber privatrechtlich organisiert waren, begrenzt. Nachdem Paraguay die Rezession überwunden hat, die durch ein stabiles politisches Umfeld begünstigte Wirtschaft wieder positive Tendenzen aufweist und die Zahlungserfahrungen mit dem Land deutlich verbessert sind, hebt der Ausschuss die im Mai 2003 verhängte Deckungssperre für Geschäfte mit staatlichen Abnehmern auf.

Nunmehr bestehen uneingeschränkte Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten sowohl für private als auch für staatliche Abnehmer. Kleinere Geschäfte mit darüber hinausgehenden Laufzeiten mit privaten Bestellern sowie für Unternehmen, die zwar mehrheitlich in staatlichem Besitz stehen, aber privatwirtschaftlich organisiert sind, werden nur in Deckung genommen, wenn sie devisenwirksam sind. Es gilt strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials; im Zweifel sind Banksicherheiten zu stellen. Bei staatlichen Bestellern können mittel- und langfristige Geschäfte nur nach strenger Einzelfallprüfung und unter der Voraussetzung, dass sie durch das paraguayische Finanzministerium besichert sind, gedeckt werden. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.

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Neue Ländereinstufung

Mit Wirkung zum 28. Oktober 2005 wurde im deutschen System der Länderklassifizierungen Saudi-Arabien von der bisherigen Kategorie 3 in Kategorie 2 umgestuft.

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