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Inhaltsbereich
AGA-Report Nr. 103
Mai 2004
Inhaltsverzeichnis
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Deckungspraxis
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
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Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Neuer Konsensustext
Seit Anfang des Jahres gilt in der OECD ein neuer Konsensustext. Der OECD-Konsensus wurde 1978 in der OECD als ein "Gentlemen´s Agreement" verabschiedet, um Wettbewerbs-verzerrungen durch staatlich gestützte Exportfinanzierung und Exportkreditversicherung weitgehend zu eliminieren. Zwischenzeitlich wurde er durch Ratsbeschluss geltendes EU-Recht. Er gilt für alle staatlich geförderten Exportgeschäfte mit einer Laufzeit von zwei Jahren und mehr. In den 25 Jahren seines Bestehens ist der Konsensus mehrfach überarbeitet worden.
Der neue Konsensustext kann auf der Website der OECD (
www.oecd.org)
eingesehen werden. Er enthält allerdings keine materiellen
Änderungen im Vergleich zur vorherigen Fassung. Das Ziel der
Überarbeitung bestand darin, den Text benutzerfreundlicher
und leichter lesbar zu machen. Darüber hinaus enthält
er jetzt eine gewisse Öffnung gegenüber Schwellenländern,
die selbst nicht Mitglied der OECD sind, die aber auch in zunehmendem
Maße in der mittel- und langfristigen Exportkreditversicherung
engagiert sind. Mit diesen Ländern ist nunmehr ein Informationsaustausch
zu einzelnen Geschäften vorgesehen.
In einer weiteren Verhandlungsrunde sollen dann ab Mitte dieses Jahres auch die materiellen Konsensusvorschriften insbesondere zu Fragen der Kreditlaufzeiten und des Rückzah-lungsprofils auf den Prüfstand gestellt werden. Der AGA-Report wird über weitere Entwick-lungen berichten.
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Deckung von Terrorrisiken
Die Ereignisse der letzten Jahre haben Risiken der besonderen Art in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Unternehmer stellen sich beim Gang ins Ausland zunehmend die Frage, ob terroristische Gewaltakte vom Bund gedeckt und inwieweit die entstehenden Verluste des investierten Kapitals im Rahmen der Investitionsgarantie ersetzt werden.
Die Absicherung von Direktinvestitionen gegen politische Risiken wie den Kriegsfall umfasst auch den Aufruhr in Entwicklungs- und Schwellenländern. Darunter können auch politisch motivierte Terrorakte fallen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie im Kontext mit nachhaltigen politischen Entwicklungen im Anlageland geschehen und mit Gewaltmaßnahmen verbunden sind. Ein Verlust wird ersetzt, wenn durch diese Maßnahmen die gesamten Vermögenswerte oder ein so wesentlicher Teil der Vermögenswerte zerstört werden, dass das Anlageunternehmen auf die Dauer ohne Verluste nicht mehr fortgeführt werden kann. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird im konkreten Einzelfall geprüft.
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