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Absicherung
Politische Ereignisse wie Umsturz, kriegerische Auseinandersetzungen, Unruhen, behördliche Willkür, aber auch Konvertierungs- und Transferschwierigkeiten sind nicht einschätzbare Risiken, welche die Existenz eines Unternehmens gefährden können.
Wirtschaftliche Ereignisse wie der Forderungsausfall aufgrund z.B. der Insolvenz des Schuldners vor Beendigung der Herstellung eines Produkts, aber auch nach Lieferung und Leistung sind ebenfalls schwer wiegende Risiken.
Mit Unterstützung des Bundes wird der Gang ins Ausland berechenbar und finanzierbar.
- Exportkreditgarantien schützen Exporte vor wirtschaftlichen und politischen Risiken.
- Investitionsgarantien sichern Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken ab.
- UFK-Garantien gewähren Schutz gegen politische und in Ausnahmefällen wirtschaftliche Risiken.
Grundsätzlich orientieren sich Bundesgarantien an den Eigenheiten des Geschäfts oder Projekts. In die Vertragsfreiheit des Exporteurs oder Investors wird nicht eingegriffen. Vielmehr ist eine Absicherung nach Maß auf Basis der Allgemeinen Bedingungen und der jeweiligen Entscheidungspraxis im zuständigen Interministeriellen Ausschuss (IMA) möglich.
Nicht nur für große Projekte bzw. Finanzierungen stehen maßgeschneiderte Bundesgarantien zur Verfügung. Vor allem auch den kleineren und mittleren deutschen Unternehmen bieten Bundesgarantien bei Exporten oder beim Aufbau einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung im Ausland die Absicherung, die auf spezielle Risikosituationen zugeschnitten sind.
Bei Projektfinanzierungen mit größerem Export- und Investitionsvolumen, beispielsweise der Errichtung eines Gas- und Dampfkraftwerks, oder aber bei betragsmäßig kleineren und dennoch komplexen Projekten mittelständischer Unternehmen werden Bundesgarantien häufig kombiniert bei einem Projekt eingesetzt.
Eine Kontaktaufnahme zu Euler Hermes oder PwC empfiehlt sich daher bereits im Planungsstadium.
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