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Förderung des Bundes
Die Bundesregierung bietet Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland langfristig flankierenden Schutz, indem sie der deutschen Wirtschaft auf der Basis von bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträgen Garantien zur Absicherung von Direktinvestitionen gegen politische Risiken zur Verfügung stellt (= Investitionsgarantien/DIA). Dabei hat die Garantie, die mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren (Regellaufzeit von Investitionsgarantien für Beteiligungen) ausgestattet ist, u. a. zum Ziel, bereits im Vorfeld mögliche Schäden zu verhindern. Die diplomatischen Dienste vor Ort werden frühzeitig tätig und tragen so zur Schadensvermeidung bzw. Schadensminderung bei.
Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgesichert.
Investitionsgarantien können auch kombiniert mit Exportkredit- und UFK-Garantien gewährt werden. Für Refinanzierungszwecke ist häufig eine Investitionsgarantie unerlässliche Voraussetzung.

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