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Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Direktinvestitionen Ausland (DIA)
Die Bundesregierung unterstützt Direktinvestitionen der deutschen Wirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern, indem sie politische Risiken absichert und dadurch Unternehmern beim Gang ins Ausland langfristig flankierenden Schutz zur Verfügung stellt. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG) und Euler Hermes Kreditversicherungs-AG bearbeiten als vom Bund beauftragte Mandatare im Rahmen eines Konsortiums diese Investitionsgarantien, federführend ist PwC AG.
Höchsthaftung (Obligo) des Bundes aus dem valutierenden Garantiebestand 10-Jahresübersicht regional in Mio. EUR:

Insgesamt wurden seit Bestehen der Investitionsgarantien Garantien mit einem Volumen von EUR 53 Mrd. übernommen (Stand Ende 2008).
PwC AG berät seit Jahren als kompetenter Partner die deutsche Wirtschaft bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Risikoabsicherung von Auslandsengagements und begleitet Investitionsvorhaben von der Garantiebeantragung bis zur endgültigen Abwicklung im Schadensfall.
Informationen finden Sie unter
- Überblick - zum Instrument der Investitionsgarantien und dessen Nutzen
- Grundlagen - zu Garantievoraussetzungen, Risiken, Kriterien und Anforderungen
- Antragsverfahren - zum praktischen Ablauf und den entstehenden Kosten
- Deckungspraxis - zu den Deckungsmöglichkeiten
- Service - zu Informationsmaterial, Ansprechpartnern und nützlichen Details

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