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Gedeckte Risiken

Die Investitionsgarantien schützen die im Anlageland aufgrund der investierten Mittel begründeten Gesellschafter-/Gläubigerrechte und auch die Vermögenswerte der Projektgesellschaft gegen folgende politische Risiken:

  1. Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen (Enteignungsfall)
  2. Bruch rechtsbeständiger Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall)
  3. Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution, Aufruhr oder im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehende terroristische Akte (Kriegsfall)
  4. Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall)
  5. Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall)

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