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Garantievoraussetzungen

Investitionsgarantien werden auf Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Erteilung einer Garantie besteht nicht.

Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein:

  1. Unternehmen/Unternehmer mit Sitz/Wohnsitz in Deutschland, wobei das deutsche Interesse an der Durchführung des Projekts zum Ausdruck kommen muss
  2. investiver Charakter des Engagements (keine Finanzanlage)
  3. wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit projektgerechter Kapitalhingabe
  4. Neuinvestition (auch Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Projekten zählen hierzu)
  5. Im Hinblick auf die Förderungswürdigkeit werden die Auswirkungen des Projekts auf das Anlageland im Allgemeinen und die Umwelt im Besonderen sowie die Rückwirkungen auf Deutschland berücksichtigt. Die Investition soll zur Vertiefung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum Anlageland beitragen, indem sie z.B. Importe substituiert, Devisen aus Exporterlösen generiert, Arbeitsplätze schafft oder erhält, Ausbildungsmaßnahmen bietet, moderne Technologie und unternehmerisches Know-how zur Verfügung stellt oder die infrastrukturellen Voraussetzungen verbessert. Außerdem ist die Frage, in welcher Weise die Umwelt von dem Projekt berührt wird und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden, entscheidend für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit (siehe Umweltfragen). Auch die positiven Auswirkungen der Direktinvestition auf Deutschland sind von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der Projektdurchführung sind die deutschen Unternehmen zudem aufgefordert, sich an die PDF-DateiOECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (139 KB) zu halten, die Empfehlungen für ein verantwortungsvolles und dem geltenden lokalen Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten geben.
  6. Sicherstellung des erforderlichen Rechtsschutzes: Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn mit dem Anlageland ein wirksamer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) besteht bzw. die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes hinreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Anwendbarkeit eines IFV ist zum Teil abhängig vom Vorliegen bestimmter Genehmigungen, die bei der Beantragung einer Garantie eingereicht werden müssen (siehe Länderdeckungspraxis)

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