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Garantievoraussetzungen
Investitionsgarantien werden auf Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Erteilung einer Garantie besteht nicht.
Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein:
- Unternehmen/Unternehmer mit Sitz/Wohnsitz in Deutschland, wobei das deutsche Interesse an der Durchführung des Projekts zum Ausdruck kommen muss
- investiver Charakter des Engagements (keine Finanzanlage)
- wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit projektgerechter Kapitalhingabe
- Neuinvestition (auch Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Projekten zählen hierzu)
- Im Hinblick auf die Förderungswürdigkeit
werden die Auswirkungen des Projekts auf das Anlageland im Allgemeinen
und die Umwelt im Besonderen sowie die Rückwirkungen auf
Deutschland berücksichtigt. Die Investition soll zur Vertiefung
der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum Anlageland
beitragen, indem sie z.B. Importe substituiert, Devisen aus Exporterlösen
generiert, Arbeitsplätze schafft oder erhält, Ausbildungsmaßnahmen
bietet, moderne Technologie und unternehmerisches Know-how zur
Verfügung stellt oder die infrastrukturellen Voraussetzungen
verbessert. Außerdem ist die Frage, in welcher Weise die
Umwelt von dem Projekt berührt wird und welche Maßnahmen
zu ihrem Schutz ergriffen werden, entscheidend für die Beurteilung
der Förderungswürdigkeit (siehe Umweltfragen). Auch
die positiven Auswirkungen der Direktinvestition auf Deutschland
sind von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der Projektdurchführung
sind die deutschen Unternehmen zudem aufgefordert, sich an die
OECD-Leitsätze
für multinationale Unternehmen (139 KB) zu halten, die
Empfehlungen für ein verantwortungsvolles und dem geltenden
lokalen Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten geben. - Sicherstellung des erforderlichen Rechtsschutzes: Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn mit dem Anlageland ein wirksamer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) besteht bzw. die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes hinreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Anwendbarkeit eines IFV ist zum Teil abhängig vom Vorliegen bestimmter Genehmigungen, die bei der Beantragung einer Garantie eingereicht werden müssen (siehe Länderdeckungspraxis)

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