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Deckungsfähige Investitionen

Folgende Direktinvestitionen, auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:

  1. Beteiligungen
  2. Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
  3. beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank)
  4. andere vermögenswerte Rechte

Betragsmäßige Begrenzungen je Anlageland oder Projekt bestehen nicht.

Auf Antrag können zusätzlich - im Rahmen bestimmter Höchstbeträge (entsprechend der Entscheidungspraxis des Bundes bis zu 100 % maximal) - die Erträge in die Garantie einbezogen werden. Bei Betreibermodellen (BOT-Projekte) ist für Beteiligungen eine Ertragsdeckung von bis zu 300 % maximal möglich.

Die jährliche Ertragsdeckung ist bei Beteiligungen und anderen Formen von Kapitalanlagen projektgerecht und bei Darlehen nach dem Zinssatz zu bemessen.

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