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Deckungsfähige Investitionen
Folgende Direktinvestitionen, auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:
- Beteiligungen
- Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank)
- andere vermögenswerte Rechte
Betragsmäßige Begrenzungen je Anlageland oder Projekt bestehen nicht.
Auf Antrag können zusätzlich - im Rahmen bestimmter Höchstbeträge (entsprechend der Entscheidungspraxis des Bundes bis zu 100 % maximal) - die Erträge in die Garantie einbezogen werden. Bei Betreibermodellen (BOT-Projekte) ist für Beteiligungen eine Ertragsdeckung von bis zu 300 % maximal möglich.
Die jährliche Ertragsdeckung ist bei Beteiligungen und anderen Formen von Kapitalanlagen projektgerecht und bei Darlehen nach dem Zinssatz zu bemessen.

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