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Rechtsschutzvoraussetzungen
Durch den Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) mit Entwicklungs- und Schwellenländern schafft die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland. Die Verträge gewährleisten Ihnen einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz Ihrer Investitionen und erleichtern es damit - insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen - ausländische Märkte zu erschließen.
Die wichtigsten Elemente solcher Verträge sind:
- Definitionen der Begriffe "Kapitalanlagen", "Erträge" und "Investoren"
- Gewährleistung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung im Zusammenhang mit Investitionen
- Garantie des freien Transfers von Kapital und Erträgen
- Eigentumsschutz, wertgerechte Entschädigung im Fall einer Enteignung sowie Rechtsweggarantie
- Vereinbarung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Investor und Gastland.
Mit den bilateralen
Investitionsförderungs-
und -schutzverträgen (17,6 KB) hat die Bundesregierung
ein dichtes Netz verbindlicher Schutzregelungen für deutsche
Auslandsinvestitionen aufgebaut. Diese in Kraft getretenen bzw.
vorläufig anwendbaren Verträge sind grundsätzlich
Voraussetzung für die Übernahme von Investitionsgarantien.
Sofern mit einem Anlageland kein bilateraler IFV besteht, kann der erforderliche Rechtsschutz auch durch die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes gewährleistet sein. Dies wird im Einzelfall untersucht.

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