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Länderdeckungspraxis

Hier erhalten Sie Informationen dazu, welche Voraussetzungen aus gegenwärtiger Sicht konkret in den einzelnen Ländern erfüllt sein müssen, damit eine deutsche Investition grundsätzlich Rechtsschutz genießt. Es handelt sich dabei meist um die Anwendungsvoraussetzungen für die jeweiligen Investitionsförderungs- und -schutzverträge - vgl. Länderliste.

Bei einigen Anlageländern besteht kein bilateraler IFV; der erforderliche Rechtsschutz wird dennoch durch die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes als gewährleistet erachtet. Vorbehaltlich einer Überprüfung im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Garantieantrag trifft dies gegenwärtig zu auf:

Brasilien
Dominikanische Republik
Kolumbien
Taiwan

Neben den Rechtsschutzvoraussetzungen ist für die Übernahme einer Investitionsgarantie zudem die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation bzw. Entwicklung eines Anlagelandes von Bedeutung. Eine aktuelle Länderbeurteilung kann insofern dazu führen, dass Einschränkungen bei der Deckungsübernahme erforderlich oder in sonstiger Weise besondere Bedingungen einzuhalten sind.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Länderliste. Diese stellt keinen abschließenden Katalog aller grundsätzlich absicherungsfähigen Anlageländer dar. Sollte das Land Ihres Interesses hierauf nicht verzeichnet sein, bedeutet dies nicht, dass Absicherungen von Investitionen generell nicht möglich sind. Bitte wenden Sie sich in letzteren Fällen direkt an den zuständigen Mandatar.

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