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Kombination der Deckungsinstrumente
Die Kombination verschiedener Absicherungs- und Finanzierungsinstrumente des Bundes resp. der Bundesländer bei einem Vorhaben ist nicht nur möglich, sondern ausdrücklich gewollt. Gerade das Zusammenwirken unterschiedlicher Deckungsinstrumente ermöglicht oft erst die Finanzierung und damit die Durchführbarkeit eines Projekts.
Zum Teil enthalten die verschiedenen Programme auch direkte Hinweise für den Investor, weitere Förderprogramme des Bundes oder Programme der Bundesländer in Anspruch zu nehmen.
Häufig kommen Exportkredit- und Investitionsgarantien bei
einem Vorhaben gleichzeitig zum Einsatz (vgl.
Schaubild; 206 KB). Hiermit gewährleistet der Bund nicht
nur umfassenden Deckungsschutz für deutsche
Unternehmen, sondern stärkt zudem auch seine Verhandlungsposition
bei möglichen Schadensfällen bzw. bereits im Rahmen schadensverhindernder
Maßnahmen.
Der Bund verfügt mit den Exportkredit- und Investitionsgarantien über langjährig erfolgreiche Förderinstrumente, die den deutschen Unternehmen beim Gang ins Ausland maßgeschneidert auf das jeweilige Projekt Unterstützung anbieten.
Kombination
von Exportkredit- und Investitionsgarantien (229 KB), Februar
2007

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