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Kombination der Deckungsinstrumente

Die Kombination verschiedener Absicherungs- und Finanzierungsinstrumente des Bundes resp. der Bundesländer bei einem Vorhaben ist nicht nur möglich, sondern ausdrücklich gewollt. Gerade das Zusammenwirken unterschiedlicher Deckungsinstrumente ermöglicht oft erst die Finanzierung und damit die Durchführbarkeit eines Projekts.

Zum Teil enthalten die verschiedenen Programme auch direkte Hinweise für den Investor, weitere Förderprogramme des Bundes oder Programme der Bundesländer in Anspruch zu nehmen.

Häufig kommen Exportkredit- und Investitionsgarantien bei einem Vorhaben gleichzeitig zum Einsatz (vgl. PDF-DateiSchaubild; 134 KB). Hiermit gewährleistet der Bund nicht nur umfassenden Deckungsschutz für deutsche Unternehmen, sondern stärkt zudem auch seine Verhandlungsposition bei möglichen Schadensfällen bzw. bereits im Rahmen schadensverhindernder Maßnahmen.

Der Bund verfügt mit den Exportkredit- und Investitionsgarantien über langjährig erfolgreiche Förderinstrumente, die den deutschen Unternehmen beim Gang ins Ausland maßgeschneidert auf das jeweilige Projekt Unterstützung anbieten.

Kombination von Exportkredit- und Investitionsgarantien (363 KB), Februar 2007

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