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Deckungspraxis

Für die Entscheidung des IMA über die Gewährung einer Investitionsgarantie sind nicht nur die investive und wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung sowie die Förderungswürdigkeit eines Investitionsvorhabens maßgeblich, sondern vor allem die Sicherstellung eines hinreichenden Rechtsschutzes für die Kapitalanlage im Anlageland.

Die Rechtsschutzvoraussetzungen - und damit den Schutz und die Deckungsmöglichkeiten für deutsche Investoren im Ausland - verbessert die Bundesregierung durch den Abschluss neuer bzw. die Modifizierung bestehender bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV).

Die jeweilige Entscheidungslage für ein Anlageland hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen und ggf. notwendiger Deckungsbeschränkungen finden Sie unter Länderdeckungspraxis. Zur Beurteilung der aktuellen Situation im Anlageland werden regelmäßig die Auslandsvertretungen eingebunden. Erkenntnisse und Erfahrungen von Investoren, IHKs, Verbänden oder Ländervereinen in verschiedenen Ländern und Regionen gehen ebenfalls in die Entscheidungsfindung mit ein.

In der Praxis bedeutsam für maßgeschneiderten Deckungsschutz ist vor allem die Kombination von verschiedenen Absicherungsinstrumenten. Dabei spielt die internationale Kooperation mit ausländischen Versicherern oder Entwicklungsbanken eine zunehmend wichtige Rolle.

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