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Überblick über Verfahrensabläufe

PricewaterhouseCoppers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als der federführende Mandatar des Bundes berät Sie in allen Fragen, die mit der Risikoabsicherung von Auslandsinvestitionen zusammenhängen.

Garantieantrag:

  • PwC nimmt Ihre Anträge entgegen und bearbeitet sie. Dabei stehen die Mitarbeiter Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
  • PwC analysiert Ihr Investitionsvorhaben in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, klärt offene Punkte mit Ihnen und nimmt Stellung zum Projekt und vor allem zu den risikorelevanten Punkten. Diese Stellungnahme dient dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) als Entscheidungsgrundlage.
  • Der Interministerielle Ausschuss IMA (33,7 KB) tagt i.d.R. alle 8 bis 9 Wochen (Termine des IMA). Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, ist es erforderlich, dass die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen vollständig vorliegen und Rückfragen erledigt sind (dies sollte mindestens 4 Wochen vor dem Sitzungstermin der Fall sein).
  • Die Entscheidung des BMWi über den Antrag teilt Ihnen PwC in einem gesonderten Schreiben mit und übersendet dazu die Garantieerklärung. Der Garantievertrag kommt mit Annahme des Antrages durch den Bund zustande.

Garantieverwaltung:

  • PwC ist Ihr Ansprechpartner während der gesamten Garantielaufzeit.
  • Bei Sachverhaltsänderungen sollten Sie sich frühzeitig mit PwC in Verbindung setzen, da ggf. Anpassungen der Garantie notwendig werden.

Schadensfall:

  • Der Bund unterstützt Sie bei der Schadensabwehr und den Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • PwC nimmt dabei die Meldungen über Umstände der Gefahrerhöhung und eventuelle Schadensanträge entgegen, bearbeitet sie und
  • ist letztlich auch mit der Abwicklung eines etwaigen Schadensfalls befasst.

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