Inhaltsbereich

 

Gebühren und Entgelt

Gebühren

Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag von € 5 Mio. (Kapitaldeckung und Ertragsdeckung) gebührenfrei. Die Bearbeitungsgebühr für den € 5 Mio. übersteigenden Betrag beträgt ½ Promille, jedoch höchstens insgesamt € 10.000,-- für einen Antrag. Damit sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erlangung, Verwaltung und Abwicklung einer Garantie abgegolten.

Sollte ein eingereichter Antrag nicht weiter verfolgt und daher zurückgezogen oder ganz bzw. teilweise abgelehnt werden oder auf sonstige Weise eine Garantie nicht zustande kommen, werden 75% der (ggf. anteiligen) Bearbeitungsgebühr erstattet. Erweist sich ein eingereichter Antrag als aussichtslos, wird die Bearbeitungsgebühr voll erstattet.

Entgelt

Nach Übernahme der Deckung durch den Bund ist für die Kapitaldeckung und ggf. für die jährlich gedeckten Erträge ein Garantieentgelt von ½ Prozent p.a. zu Beginn des Garantiejahres (d.h. im voraus) zu zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen im Rahmen des Deckungsbetrages wird lediglich ein Sechstel des normalen Entgelts berechnet.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Entgeltmerkblatt (380 KB).

nach oben


 

Fußzeile