Inhaltsbereich

 

Antragsverfahren

Gleich ob Sie zum ersten oder zum wiederholten Mal den Gang ins Ausland planen, Sie sollten sich bereits frühzeitig - d. h. schon in der Planungsphase - mit uns in Verbindung setzen und über die Eckdaten und Aspekte Ihres Vorhabens mit uns sprechen.

Ein Antrag für eine Investitionsgarantie muss rechtzeitig, d. h. vor der Konkretisierung eines politischen Risikos, gestellt werden. Da der Bund nur neue Investitionen oder klar abgrenzbare Zusatzinvestitionen bei bestehenden Auslandsprojekten in Deckung nehmen kann, muss die Antragstellung für eine Investitionsgarantie erfolgen, bevor Mittel ins Ausland transferiert werden.

Hier finden Sie Wissenswertes

  1. zu den Verfahrensabläufen rund um die Garantiegewährung,
  2. zu den Kosten,
  3. zu Spezialthemen und den Allgemeinen Bedingungen,
  4. zu den Formerfordernissen.

nach oben


 

Fußzeile