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Wirtschaftlicher Schaden
Wird eine gedeckte Forderung nicht vertragsgemäß beglichen, schützt die Exportkreditgarantie des Bundes vor Zahlungsausfällen. Das unter Bundesdeckung durchzuführende Entschädigungsverfahren gliedert sich dabei grundsätzlich in 3 Phasen:
| Vorschaden | Schaden | Regress |
|---|
| Das Stadium des Vorschadens beginnt mit drohender Überfälligkeit der Forderung und erfordert die nachfolgenden Aktionen:
|
Insbesondere sind folgende Voraussetzungen für eine Entschädigungsleistung erforderlich:
|
Auch nach Entschädigung werden die Mitwirkungspflichten des Garantienehmers benötigt: Verpflichtung zur Weiterverfolgung der entschädigten Forderung im Außenverhältnis in Abstimmung mit dem Bund |

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