Inhaltsbereich

 

Schadentatbestände

Zeichnet sich ab, dass die Zahlung auf die ausländische Forderung nicht fristgemäß eingeht, ist für das weitere Vorgehen von Bedeutung, ob die Zahlungsverzögerung bzw. der Zahlungsausfall auf wirtschaftliche oder politische Gründe zurückzuführen ist. Entsprechend wird der Fall als wirtschaftlicher oder politischer Schaden eingeordnet.

Zur Unterscheidung können folgende Kriterien herangezogen werden:

Liegt der Grund für die Nichtzahlung in der Sphäre des ausländischen Kunden, spricht dies für einen wirtschaftlichen Schaden. Ausgelöst werden kann dieser beispielsweise durch:

  1. Die Insolvenztatbestände wie Konkurs, amtlicher oder außeramtlicher Vergleich, erfolglose Zwangsvollstreckung
  2. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse des Schuldners, die eine Zahlungseinstellung zur Folge haben.
  3. Zahlungsverzug von über 6 Monaten bei Lieferantenkrediten, von 1 Monat bei Finanzkrediten ("Protracted Default").

Basiert der Zahlungsausfall hingegen auf Umständen, die in der Sphäre des Landes ( z.B. Devisenmangel) liegen, in dem der ausländische Kunde seinen Geschäftssitz hat, deutet dies auf einen politischen Schaden hin. Kennzeichnend hierfür sind:

  1. Allgemeine gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen
    (z.B. Zahlungsverbot, Moratorium, Umschuldungen),
  2. Kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Schuldnerland und
  3. Nichtkonvertierung, Nichttransfer.

nach oben


 

Fußzeile